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Hofer hat seit 2015 Anspruch auf Berufsunfähigkeits-Pension

Norbert Hofer will rechtliche Schritte einleiten.
Norbert Hofer will rechtliche Schritte einleiten. ©APA
Wie der "Kurier" (Donnerstagsausgabe) berichtet, hat der FPÖ-Kandidat und Dritte Nationalratspräsident seit 2015 Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitspension. Der Antrag auf Pflegegeld wurde abgelehnt. Hofer verteidigte sich gegenüber der Zeitung: Eine Fußamputation sei möglich gewesen
Van der Bellen legt Befunde offen

“Alle Ärzte haben mir gesagt: ,Der Fuß muss ab’. In dieser Situation habe ich mich erkundigt, ob mir eine Berufsunfähigkeitspension zusteht, wenn ich meinen Job nicht mehr machen kann”, wird Hofer im “Kurier” zitiert.

Die Höhe der Pension wird erst bei tatsächlichem Antritt errechnet und erst ausbezahlt, wenn er keiner Arbeitstätigkeit nachgeht.

Der “Kurier” hat die zwei Bescheide der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) laut eigenen Angaben von einem anonymen Insider erhalten. Dass die vertraulichen Unterlagen kurz vor der Bundespräsidentenstichwahl in der Zeitung landeten, kritisiert Hofer: “Jetzt wird der Wahlkampf wirklich schmutzig.”

Hofer kündigt rechtliche Schritte an

Auf Facebook kündigte Hofer rechtliche Schritte an. “Ich werde dazu eine Anzeige einbringen und habe auch mit der PVA Kontakt aufgenommen. Die interne Revision ermittelt. Ich hoffe, dass die Person gefunden wird, die zu so etwas in der Lage ist.”

Hofer ist seit einem Paragleit-Unfall stark gehbehindert. 2014 habe er sich seinen durch die inkomplette Querschnittslähmung weitgehend gefühllosen Fuß derart schlimm verletzt, dass eine Amputation drohte. “Ich war kaum noch in der Lage, meinen Beruf auszuüben und habe daher eine Berufsunfähigkeitspension beantragt. Dem Antrag wurde aufgrund der Schwere der Verletzung stattgegeben”, schrieb Hofer seinen Facebook-Fans. “Ich habe jedoch mit Unterstützung meiner Familie weitergekämpft, bin mit offener Wunde, starken Schmerzen und Wundfieber meiner Arbeit nachgegangen. Bei den Parlamentssitzungen habe ich ein mobiles Gerät getragen, dass das Blut aus der Wunde permanent abgesaugt hat. Der Fuß ist nach langem Leidensweg und vielen Operationen in Ordnung gekommen und ich habe die Berufsunfähigkeitspension nicht bezogen”, erklärte er weiter.

Über das Statement auf Facebook hinaus wollten sich weder Hofer noch sein Pressesprecher äußern. Damit blieb zunächst unklar, warum Hofer zusätzlich zur Berufsunfähigkeitspension auch um Pflegegeld angesucht hat. Im “Kurier” sagte Hofer, dies werde “automatisch” mitgeprüft. Laut dem auf der Webseite der PVA abrufbaren Formular handelt es sich aber um einen separaten Punkt.

Van der Bellen verteidigt Hofer

Alexander Van der Bellen nimmt seinen Kontrahenten nach der Veröffentlichung von vertraulichen Dokumenten in Schutz. Dass der FPÖ-Präsidentschaftskandidat um Berufsunfähigkeitspension und Pflegegeld angesucht hat, hält der Ex-Grünen-Chef für nicht problematisch. “Bei allen Auffassungsunterschieden – in gesundheitlich ungewisser Zeit für alle Eventualitäten vorzusorgen, ist keineswegs verwerflich, sondern grundvernünftig. So etwas ist Privatsache und sollte daher auch privat bleiben. Ich möchte meinen Gegenkandidaten daher in dieser Frage ausdrücklich in Schutz nehmen und zu mehr Besonnenheit aufrufen”, so Van der Bellen.

Van der Bellen appelliert, Privates und das familiäre Umfeld der Kandidaten aus dem Wahlkampf herauszuhalten. “Die Veröffentlichung dieser Bescheide gegen den Willen des Kandidaten ist eine Grenzüberschreitung, die nicht zu tolerieren ist”, stellte Van der Bellen klar. Sein Aufruf: “Konzentrieren wir uns in der Wahlbewegung der kommenden dreieinhalb Wochen darauf, wer der bessere Bundespräsident für Österreich ist”.

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(APA)

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