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Heftige Kritik an Kostenschätzung zum Projekt "Haus der Geschichte"

Die Kostenschätzung für das Haus der Geschichte wird heftig kritisiert.
Die Kostenschätzung für das Haus der Geschichte wird heftig kritisiert. ©APA (Sujet)
Der Rechnungshof kritisiert nun die Kostenschätzungen zum Projekt "Haus der Geschichte Österreich", da die tatsächlich anzunehmenden Gesamtkosten "nicht plausibel nachvollziehbar dargestellt" würden.
Kostenschätzung steht fest
Haus der Geschichte entsteht

Nun kritisiert auch der Rechnungshof (RH) die bisherigen Kostenschätzungen zum Projekt “Haus der Geschichte Österreich”. In einer Stellungnahme zu der geplanten Novelle des Bundesmuseengesetzes, deren Begutachtungsfrist am Sonntag abgelaufen ist, moniert der RH, dass die tatsächlich anzunehmenden Gesamtkosten “nicht plausibel nachvollziehbar dargestellt” würden.

“Angeführte Beträge sind nicht nachvollziehbar”

Die angeführten Beträge seien nicht nachvollziehbar herzuleiten und beträfen zudem nur einen Teil der in dem Bericht der Steuerungsgruppe kalkulierten Kosten. “Unrichtig und fehlerhaft” nennt auch die Rektorin der Akademie der bildenden Künste Wien, Eva Blimlinger, in ihrer Stellungnahme die Berechnungen. Statt den im Entwurf genannten 46,724 Mio. Euro sei mit 40 Mio. Euro mehr zu rechnen.

Die beabsichtigte organisationsrechtliche Eingliederung des “Haus der Geschichte Österreich” in die Österreichischen Nationalbibliothek hält sie für “vollständig verfehlt”, “wenn das alles schon gewollt wird”, brauche es dafür “eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts”. Statt wie geplant in der Neuen Burg könne das Geschichtsmuseum “mit einem wesentlich geringeren administrativen, baulichen und finanziellen Aufwand” im Amalientrakt der Hofburg, wo es ebenfalls rund 3.000 Quadratmeter Nutzfläche gebe, untergebracht werden.

Auch Kritik von Rektorin Blimlinger

Die beabsichtigte Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats und eines Publikumsrats wird in der Form von Blimlinger heftig kritisiert. Es gehe “in massiver Weise um parteipolitischen Einfluss”. Nominierungsrechte für die Beiräte sind auch Thema weiterer eingegangener Stellungnahmen. So urgiert etwa die Österreichische Bischofskonferenz ein Nominierungsrecht für den Publikumsrat sowie die Einbeziehung anderer “für Österreich geschichtlich bedeutsamen” Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Der Österreichische Gewerkschaftsbund bemängelt, dass die Bestellung des Publikumsforums aus den Bereichen Kunst und Kultur, Pädagogik, Wirtschaft, Religion und Wissenschaften, nicht jedoch aus dem Bereich Arbeit erfolgen soll.

Eine “angemessene Berücksichtigung der Perspektiven der Länder” im wissenschaftlichen Beirat, wo sie laut Entwurf mit einem Mitglied vertreten wären, regt die Tiroler Landesregierung an. Ähnlich heißt es in der Stellungnahme aus Kärnten, dass “eine nähere Regelung zu dieser sinnvollen föderalistischen Komponente” wünschenswert wäre. Und die Niederösterreichische Landesregierung hält eine organisatorische Anbindung des Hauses der Geschichte an das Österreichische Staatsarchiv für zielführender als die Anbindung an die Österreichische Nationalbibliothek.

Bezeichnung “Österreichische Nationalbibliothek mit dem Haus der Geschichte” problematisch

Medienwissenschafter Peter Diem hält wiederum die offizielle Bezeichnung “Österreichische Nationalbibliothek mit dem Haus der Geschichte” für problematisch und mahnt die Unabhängigkeit sowie Eigenständigkeit des Hauses der Geschichte als “selbstständige wissenschaftliche Anstalt” ein. Thomas Winkelbauer, Direktor des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, sieht aufgrund der inhaltlichen Ausrichtung die Bezeichnung als “Haus der Geschichte der Republik Österreich” als sinnvoller und befürchtet einen “übermächtigen” Einfluss des Bundeskanzleramtes auf die Zusammensetzung des wissenschaftlichen Beirats und damit indirekt auf die Nominierung der Leitung. Ebenfalls kritisch beurteilt er die Beschickung des Publikumsrates. Und Historiker Roman Sandgruber stellt die inhaltliche Fokussierung auf die Zeit ab der Mitte des 19. Jahrhunderts zu Diskussion: “Jede derartige Festlegung ist Ideologie.”

Die Bundesmuseengesetznovelle sieht die organisatorische Andockung des Hauses der Geschichte an die Österreichische Nationalbibliothek vor und soll noch im ersten Quartal 2016 in Kraft treten, damit die nächsten Schritte, darunter der Architekturwettbewerb und die Ausschreibung des Direktors des Hauses der Geschichte, eingeleitet werden können. Die Eröffnung ist für November 2018 geplant.

(APA/Red)

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