Der Betreiber der Hanfplantage, der bei dem Feuer im März 2015 schwer verletzt wurde, wurde zu acht Monaten bedingt verurteilt.
Der Mann hatte in einer Lagerhalle in Wien-Liesing, die monatlich 1.950 Euro an Miete verschlang, 600 Hanfpflanzen gezüchtet. Als er die Gasflaschen an ein Trockengerät anschließen wollte, schoss plötzlich eine Stichflamme empor. Um den Brand, der sich in dem Gebäude rasch ausbreitete, einzudämmen, musste die Feuerwehr mit 27 Mann anrücken. Der 36-Jährige erlitt schwere Verbrennungen im Gesicht und an den Händen und befand sich drei Wochen im künstlichen Tiefschlaf. Dennoch wurde er von der Justiz zunächst wegen Tatbegehungs- und Fluchtgefahr in U-Haft genommen, die im AKH vollzogen wurde, wohin Justizwachebeamte abgestellt wurden, die am Krankenbett des 36-Jährigen ihren Dienst versahen.
Angeklagter lag wochenlang im Koma
Als der Mann aus dem Koma erwachte, hatte sein Verteidiger Philipp Wolm beim Wiener Oberlandesgericht (OLG) die Enthaftung durchgesetzt, so dass der IT-Techniker statt ins Gefängnis nach Hause gehen konnte. “Er hat sich als Hasch-Bauer versucht. Einen grünen Daumen hat er nicht bewiesen”, bemerkte Wolm nun in der Verhandlung. Der Angeklagte irritierte Richterin Helene Pilz, indem er behauptete, die 600 Stauden – zum Zeitpunkt des Brandes hatten die Pflanzen bereits eine Höhe von bis zu 1,8 Meter erreicht – hätten dem Eigenbedarf gedient. Als ihm die Richterin unverblümt mitteilte, dass ihr das bei einer erwartbaren Ernte von mehreren Kilogramm wenig glaubhaft erscheine, räumte der 36-Jährige ein, er habe sich auch die Investitionen für Setzlinge und Dünger finanzieren wollen.
Urteil im Prozess um abgebrannte Lagerhalle
Bei der Strafbemessung fielen die bisherige Unbescholtenheit sowie der Umstand, dass der Angeklagte erhebliche Verletzungen davongetragen hatte, mildernd ins Gewicht. “Aus Erzählungen weiß ich, dass ich selber gebrannt habe. Ich dürfte in einem sehr außergewöhnlichen Zustand gewesen sein”, hatte dazu der Angeklagte in seiner Einvernahme erklärt. In vermögensrechtlicher Hinsicht war der Brandschaden von der Anklage mit 40.000 bis 50.000 Euro beziffert worden. Während Verteidiger Wolm das Urteil akzeptierte, gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab.
(APA/Red)