Am 31. Oktober schlägt die Stunde der Geister – die besonders nachts ihr Unwesen treiben. Halloweenpartys erfreuen sich immer größerer Popularität und regen Zulaufs. Meist düster kostümiert oder als finstere Horrorgestalten geschminkt, treten die feierlustigen Gäste die Reise zur nächsten Halloweenfeier an.
Achtung beim Autofahren als Horror-Clown und Co.
Dabei warnt der ARBÖ aber, nicht mit Masken oder anderen Gegenständen das Steuer zu übernehmen, welche das Fahrverhalten behindern könnten. Außerdem nicht vergessen: auch an Halloween gibt es keine Ausnahme der Anschnall- und Gurtpflicht in Österreich. Während der Autofahrt gilt es auch auf Personen auf und neben der Fahrbahn zu achten.
Freudig angetrunkene Gespenster können sich ganz schnell auf die Straßen verirren oder für Kraftfahrzeuglenker unerwartet reagieren. Deshalb unbedingt die Geschwindigkeit anpassen, mit untypischem Verhalten anderer rechnen und um Vandalismusschäden am Fahrzeug zu entgehen, das eigene Fahrzeug am besten die ganze Nacht in einer Garage parken.
Kostümträger sollten auf Sichtbarkeit achten
“Wer selbst als düstere Gestalt in die dunkle Nacht loszieht, sollte bei einem längeren Anreiseweg zu Fuß unbedingt reflektierende Materialien am Kostüm anbringen. Oftmals sind Gehsteige und Straßenbeleuchtungen nur spärlich oder gar nicht vorhanden, was die dunklen Wesen am Straßenrand sehr gefährlich leben lässt”, warnt Jürgen Fraberger vom ARBÖ Informationsdienst.