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Geschlossene Moscheen in Wien: Bisher kein Einstellungsbescheid beeinsprucht

Bisher wurden keine Bescheide beeinsprucht.
Bisher wurden keine Bescheide beeinsprucht. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Der Betrieb aller sieben geschlossenen Moscheen bleibt weiterhin untersagt und dem Versuch das Gebetshaus in Wien-Favoriten erneut zu öffnen, wird nicht stattgegeben, berichtet standard.at am Mittwoch. Grund sei die "nicht vom zuständigen Organ" eingebrachte notwendige Meldung.
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Bisher sei auch kein Einstellungsbescheid beeinsprucht worden. Wie am Freitag die Regierung bekannt gegeben hatte, wurde dem Moschee-Verein “Nizam-i Alem” in Wien-Favoriten der Betrieb untersagt, da die Moschee illegal betrieben worden sei. “Der “Standard” berichtete Mittwochmittag nun davon, dass ein entsprechendes Ansuchen für die Gründung einer Moscheegemeinde seit April bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) liege, dieses jedoch nicht an das Kultusamt weitergeleitet worden sei.

IGGÖ-Vizepräsident Abdi Tasdögen erklärte im Bericht, dass dieser Vorgang nun abgeschlossen sei und ein von ihm unterzeichnetes Dokument Dienstagabend an Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP) erging. Aus Blümels Büro hieß es allerdings zur APA, dass die Moschee geschlossen bleibt: Die Meldung an das Kultusamt sei nicht rechtskonform erfolgt, da sie nicht vom zuständigen Organ eingebracht worden sei. Eine Klarstellung an die IGGÖ sei gerade in Ausarbeitung, erklärte eine Sprecherin. IGGÖ-Präsident Ibrahim Olgun war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

APA/red

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