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Geheimprostituierte in Wien-Ottakring erstickt: Mordprozess hat begonnen

Der Angeklagte vor Prozessbeginn im Wiener Landesgericht
Der Angeklagte vor Prozessbeginn im Wiener Landesgericht ©APA
Mit dem gewaltsamen Tod einer Geheimprostituierten hatte sich am Donnerstag ein Wiener Schwurgericht auseinanderzusetzen. Ein Kunde soll die 34 Jahre alte Transgender-Frau Hande Ö. bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und erstickt haben.
Beim Mordprozess
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Obduktion: Opfer erstickt

Dies tat er laut Anklage, indem er ihr die Hände auf den Rücken fesselte und ihren Kopf mit Kleidungsstücken “flächendeckend komprimiert abdeckte”, wie der Gerichtsmediziner Daniele Risser feststellte.

Transgender-Geheimprostituierte in Ottakring qualvoll erstickt

Da die Atemwege der Frau verschlossen waren – die Kleidungsschicht über Mund und Nase hatte dem medizinischen Gutachten zufolge einen Durchmesser von sieben Zentimeter -, hatte sie keine Überlebenschance. Der des Mordes Angeklagte – ein beschäftigungsloser 32-Jähriger – hatte seit November 2014 mehrfach die sexuellen Dienste der Transgender-Frau in Anspruch genommen, die ursprünglich als Mann zur Welt gekommen und im Juli 2014 von der Türkei nach Österreich geflüchtet war, “weil sie in ihrer Heimat als Transsexuelle benachteiligt und diskriminiert wurde”, wie Staatsanwältin Viktoria Berente den Geschworenen berichtete.

“Grauenvolle Tat” zwischen ungleichen Gegnern

Nach dem dritten Besuch am 19. Jänner in der Ottakringer Wohnung der 34-Jährigen sei es zu “der grauenvollen Tat” gekommen, bei der es dem Angeklagten geradezu darauf angekommen sei, “das Opfer zu vernichten”, sagte die Staatsanwältin. Wie im Zuge der Obduktion zutage kam, hatte der massive, bei einer Körpergröße von 1,75 Meter zwischen 120 und 130 Kilo schwere Mann die gleich große, aber 56 Kilo leichte Frau am Hals gepackt und zugedrückt. Laut Gerichtsmediziner verlor Hande Ö. nach sechs bis sieben Sekunden infolge des “heftigen und schlagartigen Zupressens” des körperlich deutlich überlegenen Mannes das Bewusstsein. Der Würgeakt habe im konkreten Fall ähnliche Folgen gehabt, “wie er beim Erhängen eintritt”, sagte Risser.

Angeklagter sprach von Attacke nach dem Sex

An die Verantwortung des Angeklagten, derzufolge es zu einem “Kampf” gekommen sei, nachdem ihn Hande Ö. nach dem Sex aus unerfindlichen Gründen angegriffen habe, ihm mit ihren langen Fingernägeln in die Mundhöhle gefahren sei und dabei die Wange aufgerissen habe (“Das hat sehr wehgetan, es war sehr schmerzhaft”), vermochte der Gerichtsmediziner nicht zu glauben: “Da gibt es keinen Kampf bei diesen Masseverhältnissen.”

Prozess-Aussage: “Ich habe sie zu würgen begonnen”

Der 32-Jährige blieb ungeachtet dessen dabei. Hande Ö. habe ihn attackiert, er habe ihre Hand weggeschlagen, sie habe nicht von ihm abgelassen: “Ich hab’ sie gepackt, umgeschmissen aufs Bett und sie zu würgen begonnen. Ich bin in Panik geraten. Ich war noch nie in so einer Situation. Ich wollte so schnell wie möglich raus.” Warum er dann nicht gleich aus der Wohnung gegangen sei, wollte der vorsitzende Richter Ulrich Nachtlberger wissen. “Keine Ahnung. Vielleicht war ich wütend”, meinte der Angeklagte. Er habe die Frau im Anschluss deshalb gefesselt, “weil ich gedacht habe, vielleicht wacht sie auf und greift mich mit einer Waffe an.”

(apa/red)

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