29. August 2012 18:09; Akt.: 29.08.2012 18:09

Fußfessel für Wiener HTL-Lehrer: Missbrauchte Tochter wurde nicht informiert

Dass ihr Vater mit einer Fußfessel in den Hausarrest durfte, erfuhr das Opfer zuletzt Dass ihr Vater mit einer Fußfessel in den Hausarrest durfte, erfuhr das Opfer zuletzt - © APA (Sujet)
Das Opfer des jahrelangen Missbrauchs durch jenen Wiener HTL-Lehrer, der nun in einer umstrittenen Entscheidung mit einer Fußfessel in den Hausarrest entlassen wurde, erfuhr von Seiten der Justiz nichts von dem Beschluss. Auch der Anwalt der Tochter erfuhr erst aus den Medien vom Hausarrest für den 55-jährigen Missbrauchstäter.

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Die Tochter jenes Wiener HTL-Lehrers, der den unbedingten Teil seiner Strafe statt im Gefängnis in Form eines elektronisch überwachten Hausarrests mit einer Fußfessel in seinem Kleingartenhäuschen verbringen darf, ist von der Justiz nicht über die aktuellen Entwicklungen informiert worden.

Fußfessel für den Lehrer nach dem Missbrauch

Sie erfuhr erst jetzt, dass ihr Vater die Fußfessel beantragt und letztlich auch genehmigt bekommen hat. Das erklärte jener Wiener Anwalt, der die in ihrer Kindheit jahrelang vom eigenen Vater missbrauchte Frau im Strafverfahren vertreten hatte, am Mittwochnachmittag auf APA-Anfrage. Auch der Anwalt selbst wusste bis zu diesem Zeitpunkt nicht, dass sich der 55-Jährige seit vergangenem Donnerstag im Hausarrest befindet: “Das Opfer bzw. sein Vertreter werden in diesen Fällen normalerweise nicht verständigt.”

So lebt die Tochter heute

Der Jurist schloss aus, dass die Tochter sich zu den Vorgängen öffentlich äußern wolle: “Sie ist froh, dass das alles erledigt ist.” Die inzwischen 31-jährige Frau ist heute als Ärztin tätig, mittlerweile verheiratet und lebt in Niederösterreich.

Das gegen ihren Vater geführte Strafverfahren habe die Frau durchaus als “psychische Katharsis” erlebt, sagte ihr Rechtsvertreter. Mit dessen rechtskräftiger Erledigung sei die Sache für sie abgeschlossen. Sie habe seither keinerlei Kontakt zum Vater mehr gehabt und auch keine Entschädigungsansprüche an diesen gerichtet. Wie sie zu der Entscheidung für die elektronische Fußfessel für ihren Peiniger steht, ist nicht bekannt.

(apa/red)



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