Sechs Monate, den unbedingten Teil der über ihn verhängten Strafe von insgesamt drei Jahren, hätte ein ehemaliger HTL-Lehrer im Gefängnis verbüßen müssen, nachdem er seine Tochter jahrelang missbrauchte – doch dann wurde überraschend entschieden, dass er eine Fußfessel erhalten und in den Hausarrest entlassen werden würde. Justizministerin Beatrix Karl bezog Stellung zu dem Fall.
Karl über den Fußfessel-Beschluss
Sie akzeptiere zwar grundsätzlich jede Entscheidung der unabhängigen Justiz, habe jedoch gegen den Beschluss der Vollzugskammer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingelegt. Dieser sei der Beschwerde auf aufschiebende Wirkung aber nicht nachgekommen, erläuterte Karl am Mittwochnachmittag.
“Ich bedaure die Entscheidung des VwGH, gegen unseren Antrag auf aufschiebende Wirkung entschieden zu haben, und hoffe, dass der VwGH nun rasch in der Sache selbst entscheidet”, meinte Karl gegenüber der APA. Sie sei in diesem Fall aufgrund der negativen Entscheidung der Anstaltsleitung und dem skeptischen Gutachten der Begutachtungsstelle für Sexualstraftäter (BEST) am 20. Juli an den VwGH herangetreten: “Die endgültige Entscheidung über Fußfessel oder Haft in einer Justizanstalt liegt nun beim VwGH.”
“Es besteht Reformbedarf”
“Dieser Fall zeigt wieder auf, dass Reformbedarf bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraftäter besteht”, betonte Karl, die in der Vorwoche im Zuge einer derzeit laufenden Evaluierung eine ergänzende Prüfung auf mögliche Verschärfungen bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraftäter in Auftrag gegeben hatte. Ihre Vorschläge zum Thema Fußfessel will die Justizministerin im Herbst dem Nationalrat zur Diskussion vorlegen.
(apa/red)