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Fragen und Antworten zur Hofburg-Wahl 2016

Die wichtigsten Informationen zur BP-Wahl 2016.
Die wichtigsten Informationen zur BP-Wahl 2016. ©APA (Sujet)
Zu jedem Thema gibt es häufig gestellte Fragen, sogenannte FAQs (Frequently Asked Questions). So auch bei der Bundespräsidentschaftswahl, deren Stichwahl am 22. Mai stattfindet. Hier gibt es die Antworten dazu.

Vor der Bundespräsidenten-Wahl

Wer darf wählen?

Bei der Bundespräsidentenwahl darf jeder österreichische Staatsbürger wählen, der spätestens am Wahltag 16 Jahre alt wird. Einzige Ausnahme: Rechtskräftig Verurteilten kann vom Richter das Stimmrecht entzogen werden, wenn sie wegen Vorsatztaten eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bzw. mindestens ein Jahr für Delikte, die gegen den Staat gerichtet waren, ausgefasst haben.

Muss ich wählen gehen?

Seit 2004 besteht österreichweit keine Wahlpflicht mehr für die Bundespräsidentenwahl. Bis dahin hatten einige Bundesländer eine solche auf landesgesetzlicher Ebene verordnet.

Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?

Wenn Sie in einer Gemeinde mit mehr als 1.000 Einwohnern leben, auf der Amtlichen Wahlinformation, die per Post ins Haus kommt. In kleineren Orten gibt es einen Aushang im Gemeindeamt. Auch im Internet kann man sein Wahllokal suchen: Entweder auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde – oder auf der des Innenministeriums, wo die Liste der Wahllokale samt Öffnungszeiten zu finden sein wird.

Wo kann ich überall wählen?

Seit Einführung der Briefwahl eigentlich überall – aber nur mit einer Wahlkarte. Ohne eine solche können Sie nur in “ihrem” Wahllokal am Wohnort die Stimme abgeben. Mit einer Wahlkarte können Sie die Stimme per Post abgeben, aber auch einem Wahllokal – oder zu Hause im Bett, wenn Sie gehunfähig sind und den Besuch durch eine “fliegende Wahlbehörde” beantragt haben.

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Diese müssen Sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) oder persönlich direkt im Gemeindeamt (in Wien beim Magistrat) möglich. Auslandsösterreicher mit “Wahlkartenabo” erhalten ihre Wahlkarte automatisch zugeschickt bzw. können die Wahlkarte bei der zuständigen Vertretungsbehörde anfordern.

Im Wahl-Lokal

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können? Was muss ich mitnehmen zum Wählen?

Ja, ein Ausweis muss im Wahllokal vorgezeigt werden. Die Amtliche Wahlinformation muss man nicht dabei haben – aber eine Wahlkarte, falls man eine angefordert und nicht für die Briefwahl verwendet hat.

Wer sind die Leute im Wahllokal?

Der “Chef” im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Die anderen Personen sind entweder sein Hilfspersonal – oder Vertreter der Parteien. Drei sind (von den Parteien entsprechend dem letzten Nationalratswahlergebnis gestellte) “Beisitzer”. Sie sind Teil der Wahlbehörde und dürfen mitentscheiden, etwa ob ein Stimmzettel gültig ist. Nur an den Beratungen teilnehmen, aber nicht mitstimmen dürfen Vertrauenspersonen (maximal zwei pro Partei). Außerdem dürfen sich noch Wahlzeugen im Wahllokal aufhalten, auch maximal zwei pro Partei. Sie können laufend nach außen informieren – etwa, wer schon gewählt hat -, weil für sie die Amtsverschwiegenheit nicht gilt.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?

Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört – und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und posten?

Das ist nicht verboten. Denn das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?

Nein, der Stimmzettel muss selbst ausgefüllt werden – es gilt auch hier, dass “das Wahlrecht persönlich auszuüben” ist. Nur körper- oder sinnesbehinderte Wähler dürfen sich helfen lassen.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?

Ja, körper- oder sinnesbehinderte Wähler dürfen sich – auch im Wahllokal – von einer selbst auserwählten Begleitperson helfen lassen. Mogeln sollte man da nicht: Wer sich fälschlich als blind oder behindert ausgibt, kann mit einer Geldstrafe bis zu 218 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft werden.

Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?

Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es verbieten, wenn dadurch z.B. die Ruhe gestört wird. Denn der Wahlleiter hat “für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung” zu sorgen. Wenn er nicht erlaubt, den Hund mitzunehmen, sollten Sie sich daran halten. Denn gegen diese Anordnungen zu verstoßen, wird als Verwaltungsübertretung gesehen – und dafür kann es bis zu 218 Euro Geldstrafe bzw. zwei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe setzen.

Auf dem Stimmzettel

Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?

Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Nein, darauf steht sogar eine Strafe von bis zu 218 Euro bzw. zwei Wochen Ersatzhaft. “Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten” – weil damit die Stimme der Person zugeordnet werden könnte, also das Wahlgeheimnis verletzt wäre.

Darf ich einen anderen Kandidaten auf den Stimmzettel schreiben, der dort nicht aufgedruckt ist?

Prinzipiell ja – aber damit ist Ihre Stimme ungültig. Denn Sie können keinen Bewerber wählen, der nicht am Stimmzettel steht.

Externes Wählen

Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?

Ja, und zwar mit Wahlkarte in allen Wahllokalen Österreichs. Sie können die Wahlkarte auch schon vorher ausfüllen und dann selbst dort abgeben bzw. von einem Boten abgeben lassen.

Ich bin am Wahlsonntag in einem anderen Bundesland. Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben?

Ja, das können Sie – und zwar, sobald Sie eine Wahlkarte haben. Porto müssen Sie nicht zahlen, die Kosten für die Rücksendung an die Bezirkswahlbehörde trägt der Bund. Achtung: Wählen Sie den Postweg, muss das Kuvert so rechtzeitig aufgegeben werden, dass es bis zum Wahlsonntag bei der Bezirkswahlbehörde ankommt. Bedenken Sie, dass grundsätzlich in Österreich samstags und sonntags keine Post zugestellt wird – de facto muss die Wahlkarte also allerspätestens am Freitag vor der Wahl bei der Behörde ankommen. Es sei denn, Post und Innenministerium bieten wieder einen besonderen Wahlkartenservice an.

Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?

Ja, und zwar mittels Briefwahl. Dafür brauchen Sie eine Wahlkarte. Damit können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahlsonntag abschicken, entweder vor der Abreise aus Österreich oder aber von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfristen! In der EU bzw. der Schweiz können Sie ihre Wahlkarte auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft) abgeben.

Ich hab es nicht geschafft, meine Wahlkarte rechtzeitig von der Post abzuholen. Kann ich trotzdem wählen?

Wer eine Wahlkarte beantragt hat, kann seine Stimme nur mehr mit dieser abgeben. Aber sie können auch am Wahlwochenende noch zu Ihrer Wahlkarte kommen, wenn Sie sich an dem Ort aufhalten, den Sie als Zustelladresse genannt haben. Also z.B. zu Hause oder am Kur- oder Urlaubsort. Dann können Sie am Samstag beim Innenministerium nachfragen, wo sich die Wahlkarte befindet (meist in einem Wahlkarten-Wahllokal), sie abholen und damit wählen. Die Gemeindewahlbehörden müssen die nicht zugestellten Wahlkarten von der Post abholen und den Wählern aushändigen.

Nach der Wahl

Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?

Nein, bei der Auszählung, die im Wahllokal stattfindet, dürfen die Wähler nicht zuschauen. Die Wahlordnung schreibt vor, dass das Wahllokal für die Auszählung geschlossen werden muss. Dabei sein dürfen nur die Mitglieder der Wahlbehörde (Wahlleiter, Beisitzer), ihre Hilfsorgane, die Vertrauenspersonen und die Wahlzeugen der Parteien – und allfällige Wahlbeobachter etwa von der OSZE.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?

Wahlschluss ist bei Bundespräsidentenwahlen um 17.00 Uhr, doch viele Wahllokale vor allem im ländlichen Raum sperren schon früher zu. Ergebnisse dürfen aber erst nach dem österreichweiten Wahlschluss bekannt gegeben werden.

Was ist der Unterschied zwischen “Ergebnis” und “Hochrechnung”?

Ein Ergebnis gibt Aufschluss über die Stimmenverteilung im betreffenden Sprengel/der Gemeinde/dem Wahlkreis. Da es sich nur um ein Einzelergebnis handelt, kann man, vor allem bei geringem Auszählungsgrad, kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis ziehen. Hochrechnungen versuchen genau das – das Endergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Am Wahlabend verkündet die Innenministerin ein vorläufiges Endergebnis. In diesem fehlen aber noch die Briefwahlstimmen. Sie werden am Montag ausgezählt. Also steht das endgültige Ergebnis – zumindest des ersten Wahlganges – am Montagabend fest.

und überhaupt..

Wen soll ich wählen?

Das können wir Ihnen leider wirklich nicht sagen. Vielleicht hilft eine Entscheidungshilfe im Internet.

>> Alle Informationen und Nachrichten zur Bundespräsidentschaftswahl

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