AA

FAQs zur verschobenen Hofburg-Stichwahl-Wiederholung

Fragen und Antworten zur verschobenen Stichwahl-Wiederholung.
Fragen und Antworten zur verschobenen Stichwahl-Wiederholung. ©APA (Sujet)
Am 4. Dezember versucht Österreich einmal mehr einen Bundespräsidenten zu wählen. Heinz Fischers Amtsperiode endete am 8. Juli, weshalb seither das Nationalratspräsidium als Staatsoberhaupt fungiert. Das wird zumindest bis 26. Jänner 2017 notwendig sein, weil die Wiederholung der aufgehobenen Stichwahl wegen fehlerhafter Briefwahlkuverts verschoben werden musste.

Warum wurde der Termin für die Stichwahl verschoben?

Weil die Wahlkarten-Kuverts einen Produktionsfehler hatten: Der Klebstoff hielt nicht, sie gingen auf. So ist natürlich das Wahlgeheimnis nicht gewahrt, eine Stimme, die in einem offenen Umschlag bei der Wahlbehörde ankommt, ist ungültig. Das Innenministerium sah keine Möglichkeit, eine korrekte Abwicklung zu garantieren – deshalb die Verschiebung.

Wann wird gewählt?

Österreich nimmt am 4. Dezember 2016 einen neuen Anlauf für die Kür eines Staatsoberhaupts.

Gibt es wieder Wahlkarten?

Ja, die Möglichkeit der Briefwahl wird es auch für den 4. Dezember geben. Allerdings greift das Ministerium zurück auf die “alten” Kuverts, wie sie bis 2009 gebräuchlich waren.

Was passiert, wenn ich bereits eine Wahlkarte habe?

Die bereits zugestellten Wahlkarten sind ungültig – egal, ob der Kleber hält oder nicht. Der neue Termin wird frisch ausgeschrieben. Das heißt, man muss für den 4. Dezember auch erneut eine Wahlkarte bestellen.

Was kostet die Verschiebung?

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat die Kosten mit ungefähr zwei Millionen Euro beziffert.

Wer ist schuld an dem Debakel?

Verantwortlich für Wahlen ist grundsätzlich die im Innenministerium angesiedelte Wahlbehörde, deren Vorsitz der Innenminister führt. Formal und politisch ist er somit der Zuständige. Operativ kümmert sich die Wahlabteilung in der Sektion III des Ressorts. Sektionsleiter ist Mathias Vogl, Abteilungsleiter Robert Stein. Vonseiten des Ministeriums wurde freilich eine mangelhafte Qualitätssicherung in der Wahlkarten-Druckerei kbprint.com ins Treffen geführt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (27. September) österreichische Staatsbürger und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren, sowie am 4. Dezember das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das wurde ermöglicht, weil per Gesetz die Aktualisierung der Wählerverzeichnisse beschlossen wurde. Ursprünglich hätten für die Wahlwiederholung am 2. Oktober noch die “alten”, für den ersten Wahlgang am 24. April angefertigten, Verzeichnisse gelten sollen.

Wann wird der neue Bundespräsident angelobt?

Am 26. Jänner leistet der neue Bundespräsident vor der Bundesversammlung den Amtseid – wenn die Wahl nicht noch einmal angefochten wird. Denn auch die nach der Aufhebung wiederholte Stichwahl könnte wieder beim VfGH angefochten werden.

Aber wer wird dann die Neujahrsansprache halten?

Heuer fällt die Ansprache des Bundespräsidenten zum Jahreswechsel aus. Übrigens: Die Präsidentschaftskanzlei wird Anfang 2017 schon für ein halbes Jahr verwaist sein. Eigentlich hätte das neue Staatsoberhaupt am 8. Juli 2016 angelobt werden sollen.

Heißt dass, dass der “Neue” ein halbes Jahr kürzer im Amt ist?

Nein, die Funktionsperiode des Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre ab Angelobung. Womit auch künftige Hofburg-Wahlen im Advent stattfinden werden – es sei denn, ein Amtsinhaber stirbt.

>> Alle Infos und Nachrichten zur Bundespräsidentenwahl

(apa/red)

  • VIENNA.AT
  • Bundespräsidentenwahl
  • FAQs zur verschobenen Hofburg-Stichwahl-Wiederholung
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen