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Falschparker auf der MaHü in Wien wehrte sich erfolgreich gegen Strafe

Ein Falschparker wehrte sich erfolgreich gegen seine Strafe.
Ein Falschparker wehrte sich erfolgreich gegen seine Strafe. ©APA
Wegen einer Strafe von 98 Euro ist ein Falschparker in Wien vor Gericht gezogen. Der Mann hatte die weißen und gelben Linien-Markierungen auf der verkehrsberuhigten Mariahilfer Straße missverstanden und dort geparkt.
Parken rund um die MaHü
Nachtparken kommt nicht

Die Verkehrsberuhigung der Mariahilfer Straße ab Mitte August 2013 hat gerade am Beginn für jede Menge Chaos gesorgt. Verwirrung lösten unter anderem die neuen Bodenmarkierungen für das Park- und Halteverbot in den Begegnungszonen aus. Ein Falschparker hat sich gegen einen Strafzettel zur Wehr gesetzt – mit Erfolg. Denn laut Wiener Landesverwaltungsgericht waren die Markierungen nicht deutlich erkennbar.

Falschparker wollte Strafe nicht zahlen

Freuen über die richterliche Entscheidung dürfte sich vor allem Herr K. Er stellte seinen Pkw am 17. Oktober 2013 nachmittags in der äußeren Begegnungszone der MaHü – auf Höhe Hausnummer 105 – ab und erhielt dafür eine Geldstrafe von 98 Euro, wie aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichts, das der APA vorliegt, hervorgeht. Die Begründung: Herr K. hätte sein Fahrzeug mit allen Rädern auf dem Gehsteig abgestellt, was freilich vorschriftswidrig gewesen sei.

Bodenmarkierungen waren nicht eindeutig

Der Betroffene bekämpfte die Pönale – denn: K. habe sein Fahrzeug nicht wissentlich rechtswidrig abgestellt, da sich in diesem Bereich der Mariahilfer Straße baulich nichts verändert hatte. Die weißen und gelben Linien, die eine Vorziehung des Gehsteigs bzw. ein Park- und Halteverbot hätten anzeigen sollen, seien widersprüchlich gewesen und insofern nicht ordnungsgemäß kundgemacht worden, heißt es in der Einspruchsbegründung. “Außerdem werden mit weißen Linien normalerweise Parkplätze kenntlich gemacht”, sagte K.s Anwalt Heinz-Dietmar Schimanko am Montagnachmittag auf APA-Anfrage. Gelbe Schraffierungen oder gelbe Zickzack-Linien wären hier wesentlich eindeutiger gewesen.

Vor Gericht gegen Parkstrafe gewehrt

Das Gericht gab dem Falschparker, der die 98 Euro nun nicht berappen muss, recht, wie Beatrix Hornschall, Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts, gegenüber der APA bestätigte. Die wesentlichsten Gründe: Einerseits seien die Bodenmarkierungen “zum Tatzeitpunkt nicht deutlich als solche ersichtlich erkennbar” gewesen, heißt es im Erkenntnis. Andererseits habe es keine Verordnung durch die Magistratsabteilung 46 für die neue zusätzliche Gehsteigfläche gegeben. Eine solche sei jedoch nötig, wenn Gehsteige nicht baulich, sondern lediglich durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet sind.

Als Präjudiz für andere MaHü-Parker, die sich ungerecht behandelt gefühlt haben, will Hornschall die Gerichtsentscheidung nicht verstanden wissen. Jeder anhängige Fall müsse einzeln geprüft werden – “und das machen wir auch”. Eine Zahl, wie viel Einsprüche es diesbezüglich gebe, konnte die Vizepräsidentin nicht nennen.

Verordnung laut Stadt vorhanden

Die Entscheidung des Wiener Landesverwaltungsgerichts, den Einspruch eines Falschparkers auf der Mariahilfer Straße gegen die verhängte Strafe als gerechtfertigt anzusehen, hat im Rathaus am Montag etwas für Verwunderung gesorgt. Denn jene Verordnung, die das Gericht vermisst hat, gebe es sehr wohl, hieß es aus dem Büro von Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne) gegenüber der APA.

Die Verordnung sei seit 16. August 2013 – also seit dem Zeitpunkt der Verkehrsberuhigung – in Kraft. Die zugrunde liegende Verhandlung habe am 15. Mai 2013 stattgefunden, versicherte ein Vassilakou-Sprecher. Warum diese dem Gericht nicht vorliege, könne er derzeit nicht sagen: “Wir werden dem nachgehen.” Das Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung, dem Falschparker recht zu geben, u.a. damit begründet, dass die Erweiterung der Gehsteigfläche per Bodenmarkierung nicht – wie gesetzlich vorgesehen – in Form einer Verordnung erfolgt sei.

Einspruchfristen bereits abgelaufen

Das Gericht war außerdem zum Schluss gekommen, dass an der Stelle, wo der Falschparker sein Auto abgestellt hatte, das Park- und Halteverbot nicht deutlich erkennbar gewesen sei. Seitens der Stadt räumte man nun ein, dass dies hier “auf Basis der uns derzeit vorliegenden Informationen” tatsächlich der Fall gewesen sein dürfte.

Wer sich ebenfalls betroffen fühlt und seine Strafe im Nachhinein anfechten will, dürfte allerdings zu spät dran sein: Laut Anwalt des Falschparkers sind entsprechende Einspruchfristen bereits abgelaufen. Grundsätzlich zeigte man sich im Vassilakou-Büro ob des Gerichtserkenntnisses jedenfalls gelassen. Denn dieses habe keine grundsätzlichen Folgen für die derzeitige Mahü-Regelung.

Weniger entspannt gab sich indes Wiens ÖVP-Chef Manfred Juraczka. Er interpretierte die juristische Entscheidung als “richtungsweisend”, zeige sich doch “wieder einmal, wie irreführend und sinnlos das Konzept der Begegnungszone auf der Mariahilfer Straße insgesamt ist”. Nun sei es amtlich, dass “gepfuscht” worden sei, ließ der Stadt-Schwarze via Aussendung wissen.

(APA)

Alle Infos zum Thema Parken in Wien finden Sie in unserem Special.

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