Fall Kührer: Noch keine Beschwerde gegen U-Haft-Verhängung

Michael K. steht laut Staatsanwaltschaft unter Mordverdacht. Die erste Haftprüfung findet am 21. Dezember statt. Am Freitag hatte Rifaat noch angekündigt, die über seinen Mandanten verhängte U-Haft “sofort bekämpfen” zu wollen.
Es gebe bei Julia Kührer keine Todesursache, daher könne man keine vorsätzliche Tötung annehmen. Warum es nun – noch – keine Beschwerde gebe, wollte der Anwalt nicht näher erläutern.
Fall Kührer: Wiener Michael K. unter Verdacht
Michael K. war bereits nach der Auffindung des Skelettes der fünf Jahre vermisst gewesenen Julia Kührer aus Pulkau im Weinviertel Ende Juni 2011 festgenommen worden. Die sterblichen Überreste des Mädchens waren in einem Erdkeller auf seinem Grundstück im nahen Dietmannsdorf entdeckt worden. Aufgrund der damaligen Beweislage wurde der Verdächtige jedoch nach 48 Stunden vom Haftrichter entlassen, zumal keine Verbindung zwischen ihm und dem Opfer nachgewiesen werden konnte.
An Abend des 5. Dezember wurde Michael K. neuerlich festgenommen. Zuvor war in einer aufwendigen Analyse eine DNA-Spur auf einer Decke sichergestellt worden, in die Julia Kührers Leiche eingewickelt war. “15 von 16 Merkmalspuren stimmten mit dem Profil des Verdächtigen überein”, sagte Ernst Geiger, Ermittlungsleiter im Bundeskriminalamt (BK).
(APA)