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Europa-Wahl 2014: So wird in den Mitgliedsstaaten abgestimmt

Die EU-Wahl läuft höchst unterschiedlich ab.
Die EU-Wahl läuft höchst unterschiedlich ab. ©BilderBox.com
Bei der EU-Wahl handelt es sich, da in den Mitgliedsstaaten völlig unterschiedliche Regeln gelten, eigentlich um 28 einzelne Abstimmungen für ein und dasselbe Parlament. Hier lesen Sie, wie sich die Regeln unterscheiden.

Tag der Abstimmung

Entsprechend den unterschiedlichen Gebräuchen in einzelnen EU-Staaten wird auch an unterschiedlichen Tagen gewählt. Den Anfang machen die Niederlande und Großbritannien, die am Donnerstag dem 22. Mai zur Urne rufen. Es folgt Irland, das am 23. Mai wählt. Zweitägige Abstimmungen finden in Tschechien (23.-24.) und Italien (24.-25.) statt. Lettland, Malta und die Slowakei wählen am 24. Mai, die übrigen EU-Staaten am großen Wahlsonntag, dem 25. Mai.

Mindestalter für Kandidaten

Wie jung Kandidaten für die Europa-Wahl sein dürfen, ist von Land zu Land unterschiedlich. Während die derzeit jüngste Abgeordnete des Europaparlamentes, Amelia Andersdotter von der schwedischen Piratenpartei, schon mit 22 auf der Wahlliste stand und mit 24 Jahren einzog, wäre dies in einigen EU-Staaten gar nicht möglich gewesen. Zypern, Italien und Griechenland schreiben ein Mindestalter von 25 vor, Rumänien verlangt zumindest 23 Jahre. In einigen osteuropäischen Ländern und Irland liegt das passive Wahlalter bei 21, in der Mehrheit der Staaten – auch in Österreich – ist es bei 18 Jahren. Aktiv gewählt werden darf hierzulande schon mit 16 Jahren.

Wahlhürde

Wie viel Prozent muss eine Partei erreichen, um ein Mandat zu erreichen? Die europäischen Staaten haben formelle Wahlhürden, aber auch die Zahl der Mandate in kleineren Ländern erschwert den Einzug. In Staaten wie Zypern, das nur sechs Abgeordnete nach Brüssel schickt, braucht es darum zumindest 16,6 Prozent für ein Mandat. Die gesetzliche Grenze für den Einzug variiert in Staaten mit einer Sperrklausel zwischen fünf und 1,8 Prozent, in 13 EU-Ländern gibt es gar keine Wahlhürde. In Österreich ist die Wahlhürde wie bei den Nationalratswahlen vier Prozent, eine Partei braucht aber mindestens 5,5 Prozent, um mit einem Mandatar ins Europaparlament einzuziehen.

Stimmen für ein Mandat

Recht ungleich fällt in den EU-Staaten das Gewicht der einzelnen Stimme aus. Denn die bevölkerungsreichen Länder haben nicht so viele Mandate wie es ihrer Größe entspricht. So hat Deutschland mit über 80 Millionen Einwohnern 96 Sitze, der Inselstaat Malta mit rund 400.000 Einwohnern immerhin sechs. Damit bestimmen in Deutschland mehr als 800.000 Wahlberechtigte einen Sitz, in Malta sind es nur rund 70.000. Österreich liegt bei der Repräsentation ziemlich im Mittelfeld, über die 18 Mandate wird von je rund 350.000 Wahlberechtigten entschieden.

Wahlsysteme

Auch nach welchem Modus gewählt wird, ist bei der Europawahl nicht festgelegt. In einigen Staaten, darunter Spanien und Deutschland, stellen die Parteien nationale Wahllisten auf, deren Reihenfolge sich von den Wählern nicht beeinflussen lässt. Hingegen gibt es in Staaten wie Österreich die Möglichkeit, durch Vergeben von Vorzugsstimmen Kandidaten vorzureihen. In einigen Staaten, darunter Frankreich und Großbritannien, werden keine nationalen Listen erstellt, sondern in einzelnen Wahlkreisen (etwa Nordostengland oder Westfrankreich) über je mehrere Mandate entschieden. In Irland und Nordirland wird als einzigen Gebieten der EU nach dem System übertragbarer Einzelstimmgebung gewählt – das heißt, Wähler können mehrere Präferenzen am Stimmzettel angeben, die Mandate werden demnach in einem komplexen Verfahren ermittelt. (APA)

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