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EU-Wahl: In einer Woche beginnt das Unterschriftensammeln

Mitte März startet das Unterschriftensammeln für die EU-Wahl 2014.
Mitte März startet das Unterschriftensammeln für die EU-Wahl 2014. ©APA
In rund einer Woche beginnt das Unterschriftensammeln für die bevorstehende EU-Wahl am 25. Mai. Parteien, die antreten wollen, aber nicht auf Abgeordnete zurückgreifen können, müssen zwischen 11. März und 11. April 2. Mai 600 Wahlberechtigte dazu bewegen, am Gemeindeamt bzw. Magistrat eine Unterstützungserklärung zu unterschreiben.
Spitzenkandidaten im Überblick

BZÖ und die Anti-EU-Liste EU-STOP haben bereits angekündigt, dies zu tun. Auch die Wahlplattform “Europa anders” will für ihre Kandidatur die Bürger-Unterschriften aufbringen – obwohl sie auch mit der Unterschrift ihres Spitzenkandidaten, des EU-Abg. Martin Ehrenhauser, antreten könnte.

Parteien bei der EU-Wahl 2014

Diese Möglichkeit nutzt der EU-Mandatar Ewald Stadler (früher BZÖ), um jetzt mit seiner neuen Partei REKOS auf den Stimmzettel zu kommen. Fix darauf stehen überdies ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne und NEOS. Sie können ihre Wahlvorschläge entweder durch drei Nationalratsabgeordnete oder einen EU-Abgeordneten (mit Ausnahme der neuen NEOS) unterschreiben lassen. Dies könnten auch Hans-Peter Martin und das Team Stronach, sie haben noch nicht bekannt gegeben, ob sie kandidieren wollen.

Unterschriftensammeln beginnt

Für die Sammlung der 2.600 Unterschriften von Wahlberechtigten müssen die Parteien – was kleine Listen immer wieder beklagen – diese dazu bewegen, persönlich aufs Gemeindeamt bzw. den Magistrat zu gehen. Denn die Unterstützungserklärung ist nur gültig, wenn die Gemeinde bestätigt, dass der Unterzeichner am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt war.

Wahlberechtigt sind Österreicher und Bürger anderer EU-Staaten, wenn sie spätestens am Wahltag 16 Jahre alt waren, in der Europa-Wählerevidenz stehen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Den Ausschluss von Wahlrecht kann ein Gericht verfügen, wenn ein Straftäter zu mehr als fünf Jahren unbedingter Freiheitsstrafe bzw. mindestens einem Jahr bei Straftaten gegen den Staat verurteilt wurde.

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(APA/Red)

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