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Erster Prozesstag mit Einvernahmen nach Gruppenvergewaltigung in Wien

Am Dienstag startete der Prozess um die Gruppenvergewaltigung.
Am Dienstag startete der Prozess um die Gruppenvergewaltigung. ©APA
Neun Iraker saßen am Dienstag beim ersten Prozesstag am Landesgericht für Strafsachen auf der Anklagebank. Zum Vorwurf, eine junge Deutsche in der Nacht auf den 1. Jänner 2016 vergewaltigt zu haben, zeigten sie sich großteils nicht geständig.
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Prozess startet im Februar
Neun Iraker festgenommen

Der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person und Vergewaltigung ist auf mehrere Tage anberaumt. Ein Angeklagter stellt in Abrede, in der Wohnung gewesen zu sein. Der Älteste von ihnen behauptet, er habe geschlafen, in der Früh die Frau wahrgenommen und ihr lediglich beim Aufstehen geholfen. Einige räumten ein, mit der 28-Jährigen Sex gehabt zu haben. Das sei aber von der Frau ausgegangen. So versicherte ein 22-Jähriger, sie habe ihn in der Wohnung in der Rustenschacherallee umarmt, geküsst und seinen Kopf nach unten gedrückt, als er ihrem Wunsch nach Sex nicht entsprach.

Ein Angeklagter mit einer “Art Geständnis”

“Ich habe zu keinem Zeitpunkt wahrgenommen, dass sie die sexuellen Handlungen nicht möchte”, meinte der Mann in seiner gerichtlichen Einvernahme. Sein Verteidiger vermutete, die Frau habe womöglich “unbewusst im Rausch Signale gesetzt”. Ein weiterer Iraker, der als erster von Richterin Petra Poschalko vernommen wurde, legte allerdings eine Art Geständnis ab. Der 31-Jährige schilderte zunächst, wie er mit drei weiteren Angeklagten die Frau vor dem Lokal in der Innenstadt angetroffen hatte: “Sie muss stark betrunken gewesen sein, weil sie am Boden gelegen ist und nicht in der Lage war, allein aufzustehen.” Jener Bekannte, der gar nicht in der Wohnung gewesen sein will, habe dann entschieden: “Wir nehmen sie mit.” Es sei klar gewesen, dass besagter Bekannter auf Sex aus war.

“Die Dame hat sich überhaupt nicht geäußert. Sie hat sich eingehängt”, beschrieb der 31-Jährige, wie die Frau weggebracht wurde. Per Straßenbahn fuhren die vier Iraker mit der Deutschen in die Leopoldstadt. Den Angaben des 31-Jährigen zufolge hatten dort zunächst drei Männer hintereinander mit ihr Sex. “Er kam heraus, war fröhlich, hat gesungen und getanzt”, beschrieb der 31-Jährige die Reaktion eines von ihnen nach dem Verlassen des Zimmers.

“Ich war der Vierte”, gab der 31-Jährige weiter zu Protokoll. Er habe “keine Gewalt angewendet. Was ich genau mit ihr gemacht habe, darüber will ich nicht reden.” Nach einer kurzen Pause räumte der Mann ein: “Die Tat ist nicht nur in Österreich, sondern auch im Irak verboten und ehrenrührig. Ich bereue die Tat zutiefst. Wenn ich nicht betrunken gewesen wäre, hätte ich es nicht gemacht.” Darauf begann der 31-Jährige zu schluchzen: “Ich schäme mich sehr stark. Auch vor meiner Familie.”

Wer nach ihm zu der Frau ins Zimmer ging, wusste der Mann nicht mehr. “Wir alle haben einen großen Fehler gemacht. Aber ich sage es ganz offen und ehrlich, es hat sie (die Betroffene, Anm.) niemand gezwungen oder daran gehindert, die Wohnung zu verlassen”, hielt der 31-Jährige abschließend fest.

Vergewaltigung in der Silvesternacht

Die 28-jährige Frau war nach Wien gekommen, um gemeinsam mit einer hier lebenden Freundin Silvester zu feiern. Am 31. Dezember machten sie sich gegen 23.00 Uhr auf den Weg zum Silvesterpfad, wo sie den Jahreswechsel begingen. Stunden später begegneten vier Angeklagte, die ebenfalls in der Innenstadt feierten, der angeschlagenen Frau vor einem Lokal – sie war nicht mehr ansprechbar, da sie einem Gutachten zufolge zu diesem Zeitpunkt mehr als zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben dürfte.

Diesen Umstand nutzten die Iraker aus, indem sie das hilflose Opfer in die Wohnung eines Landsmannes brachten, wo sich weitere fünf Männer aufhielten. Der Anklage zufolge fielen im kleineren Raum der Zwei-Zimmer-Wohnung alle neun Männer im Alter zwischen 22 und 48 Jahren – acht sind miteinander verwandt oder verschwägert – nacheinander über die Frau her und missbrauchten sie. Die Betroffene war laut Staatsanwältin in einem “bewusstlosen, schreckstarren Zustand” und daher außerstande, sich zu Wehr zu setzen.

Opfer leidet an posttraumatischer Belastungsstörung

Die junge Deutsche musste im August in stationäre Behandlung in eine psychiatrische Klinik aufgenommen werden, nachdem sich bei ihr eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt hatte. Die Frau leidet an Schlafstörungen, depressiven Verstimmungen, Schuld – und Schamgefühlen. Ein von der Justiz eingeholtes Gutachten hat ergeben, dass diese Folgen einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen sind.

Nach der Befragung von drei Angeklagten wurde die Verhandlung auf kommenden Donnerstag vertagt. Dann sollen die restlichen sechs vernommen werden. Die Urteile sind für 2. März geplant.

(APA/Red)

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