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Nach Gruppenvergewaltigung von 28-Jähriger zu Silvester: Prozess gegen neun Verdächtige startet Ende Februar

Der Prozess gegen neun Angeklagte startet Ende Februar
Der Prozess gegen neun Angeklagte startet Ende Februar ©APA (Sujet)
Ab 21. Februar müssen sich neun aus dem Irak stammende Flüchtlingen als mutmaßliche Täter einer Gruppenvergewaltigung verantworten. Ihnen wird angelastet, in der Nacht auf den 1. Jänner 2016 eine 28 Jahre alte Deutsche in der Wiener Leopoldstadt missbraucht zu haben. 
Anklageschrift gegen Vergewaltiger vorgelegt
Neun Verdächtige festgenommen
Gruppenvergewaltigung zu Silvester

Die Urteile gegen die Angeklagten sollen am 2. März fallen, den mutmaßlichen Tätern drohen damit im Fall von Schuldsprüchen Freiheitsstrafen zwischen fünf und 15 Jahren.

28-Jährige zu Silvester vergewaltigt: Prozessbeginn Ende Februar

Die Deutsche war am 28. Dezember 2015 nach Wien gekommen, um gemeinsam mit einer hier lebenden Freundin Silvester zu feiern. Am 31. Dezember machten sie sich gegen 23.00 Uhr auf den Weg zum Silvesterpfad, wo sie den Jahreswechsel begingen. Nach 1.00 Uhr suchten sie ein Lokal im sogenannten Bermudadreieck in der Innenstadt auf. Die 28- Jährige dürfte reichlich Alkohol konsumiert haben – vier Iraker, die sich ebenfalls am Silvesterpfad vergnügt hatten, nahmen sie Stunden später mehr oder weniger bewusstlos vor dem Lokal wahr. Sie war alkoholbedingt nicht mehr ansprechbar und lag auf dem Gehsteig.

Nach Alkoholkonsum nicht mehr ansprechbar

Diesen Umstand nutzten die Männer aus. Sie brachten die wehrlose Frau in die Wohnung eines Freundes in der Rustenschacherallee in der Leopoldstadt, wo sich fünf weitere Iraker aufhielten, wobei einer von ihnen laut Anklage in arabischer Sprache gleich zu Beginn erklärte: “Ich scheiße auf Gott, ich werde sie heute nicht mehr loslassen.” Aus Sicht der zuständigen Staatsanwältin war damit “für alle Beteiligten klargestellt, dass an der Frau sexuelle Handlungen durchgeführt werden”, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist.

In der Zwei-Zimmer-Wohnung wurde die 28-Jährige in den kleineren Raum gebracht, wo – so die Anklage – die Männer im Alter zwischen 22 und 47 Jahren nacheinander über die herfielen. Sämtliche Angeklagte waren 2015 nach Österreich gekommen. Vier von ihnen haben bereits Asylstatus erhalten, sie bezogen zuletzt Mindestsicherung, drei von ihnen monatlich 837 Euro. Bei den anderen Männern ist das Asylverfahren noch im Laufen. Drei waren in einem Flüchtlingsheim in Leoben untergebracht, die anderen beiden waren bei Freunden untergekommen. Einen von ihnen hatte die Caritas mit 320 Euro im Monat unterstützt.

“Selfies” nach der Tat mit Opfer

Die überrumpelte Frau versuchte sich zunächst zu wehren und schrie um Hilfe. Als sie mitbekam, dass sich eine Horde von Männern in der Wohnung befand, “war sie völlig verängstigt und resignierte schließlich in der Hoffnung, dass alles nur ein böser Albtraum ist” (Anklage). Der Staatsanwaltschaft zufolge verkehrten sämtliche Männer ungeschützt mit ihrem Opfer, einige von ihnen mehrfach. Ein 31-Jähriger – verheiratet und Vater eines minderjährigen Kindes an – fertigte von sich und dem verstörten Opfer auch noch ein “Selfie” an, ehe er sie zur Straßenbahn brachte. An der Haltestelle wurden noch weitere “Selfies” gebracht.

Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person

Die 28-Jährige, die schließlich in einen Bus einstieg, fiel anderen Fahrgästen auf, weil sie weinte und sich in einem sichtlich aufgelösten Zustand befand. Sie brachten sie in ein Hotel am Schwedenplatz, wo der Portier die Polizei verständigte. Die Männer wurden ausgeforscht, die mutmaßlichen Täter, denen die Anklagebehörde Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person vorwirft, befinden sich seither in U-Haft.

Stationäre Behandlung in einer psychiatrischen Klinik

Die junge Deutsche musste im August in stationäre Behandlung in eine psychiatrische Klinik aufgenommen werden, nachdem sich eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt hatte. Die Frau leidet an Schlafstörungen, depressiven Verstimmungen, Schuld – und Schamgefühlen. Ein von der Justiz eingeholtes Gutachten hat ergeben, dass diese Folgen einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen sind. Den Angeklagten drohen damit im Fall von Schuldsprüchen Freiheitsstrafen zwischen fünf und 15 Jahren.

(APA/Red.)

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