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Erste Zeugen bestätigen die Vorwürfe der FPÖ zur Hofburg-Wahl

Erste Zeugen wurden zur Bundespräsidentenwahl befragt.
Erste Zeugen wurden zur Bundespräsidentenwahl befragt.
Am Montag hat die öffentliche Verhandlung über die von der FPÖ eingebrachte Anfechtung der Bundespräsidentenwahl am Verfassungsgerichtshof (VfGH) begonnen. Nach den ersten Zeugenbefragungen zeigte sich ein erstaunlich lockerer Umgang der Wahlbehörden mit den gesetzlichen Vorschriften. Damit wurden Vorwürfe der FPÖ bestätigt. Ein konkreter Manipulationsverdacht wurde aber auch von den FP-Wahlbeisitzern nicht erhoben.

Um den Vorwürfen der FPÖ auf den Grund zu gehen, treibt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen noch nie da gewesenen Aufwand: Von Montag bis Donnerstag werden Beamte und Wahlbeisitzer öffentlich befragt – vor allem aus jenen 17 Bezirken, in denen die FPÖ eine vorzeitige Öffnung und teilweise sogar Auszählung der Briefwahlstimmen behauptet. Gleich eingangs machte Präsident Gerhart Holzinger klar, dass es einen weiteren Verhandlungsblock geben wird, bei dem die Verfahrensparteien dann ausführlich zu Wort kommen.

FPÖ sieht Unregelmäßigkeiten bei Großteil der Stimmbezirke

Die FPÖ hat in ihrer Anfechtung angebliche Unregelmäßigkeiten in 94 der 117 Stimmbezirke angeführt. Aus 20 Wahlbezirken haben die Richter nun Zeugen geladen – darunter auch jene 17, in denen die Wahlkarten vorzeitig und ohne Anwesenheit der Beisitzer (also der Wahlzeugen der Parteien) geöffnet wurden. Diese Fälle gelten als problematisch, weil das Gesetz die Öffnung und Auszählung frühestens am Montag nach der Wahl um 9.00 Uhr vorsieht.

Die ersten Zeugenbefragungen brachten vor allem einen erstaunlich lockeren Umgang der Wahlbehörden mit diesen gesetzlichen Vorschriften zutage. Im Bezirk Südoststeiermark wurden die Briefwahlstimmen schon am Wahlsonntag bis Mitternacht ausgezählt, und auch in Villach war aus Auszählung am Montag um 9.00 Uhr schon abgeschlossen. In Innsbruck-Land wurden sie zwar erst am Montag ausgezählt, aber bereits am Wahlsonntag geöffnet.

Rechtfertigung für vorzeitige Öffnung der Wahlkarten

Der südoststeirische Bezirkshauptmann rechtfertigte sich damit, dass eine Auszählung streng nach Gesetz – inklusive Prüfung und Öffnung der Briefwahlkuverts durch den Wahlleiter persönlich ab Montag 9.00 Uhr – zu lange gedauert hätte, um das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl bis Montag 17.00 Uhr zu liefern. Auch der Wahlleiter von Innsbruck-Land begründete die vorzeitige Öffnung der Briefwahlkuverts mit Zeitmangel, betonte aber, sich ansonsten ans Gesetz gehalten zu haben: “Vor 9.00 Uhr wurde keine Stimme ausgezählt.” Festgelegt wurde diese Vorgehensweise bei der Briefwahl seinen Angaben zufolge bereits 2013, in Villach gibt es diesbezüglich einen entsprechenden Aktenvermerk der Wahlbehörde.

Im Protokoll der drei Wahlbehörden wurde die vorzeitige Öffnung und Auszählung der Stimmen allerdings nicht vermerkt. Lediglich in Villach verlangte eine FP-Beisitzerin, die Geschehnisse zu Protokoll zu nehmen. Die Frau, vom Beruf Reinigungskraft, gab vor Gericht an, ihr sei dann von den Juristen beschieden worden, dass das Protokoll nicht veränderbar sei. Stattdessen habe es einen Aktenvermerk gegeben, den sie aber als “Frechheit” empfunden habe, weil auf die von ihr aufgezeigten Formalfehler darin nicht eingegangen worden sei.

Bundespräsidentenstichwahl: Vertrauen statt Kontrolle

In allen anderen Fällen wurden die (falschen) Protokolle anstandslos unterschrieben. “Wenn ein Jurist am Werk ist, wird das schon so stimmen”, demonstrierte eine Grüne Beisitzerin im Bezirk Innsbruck-Land ihr Vertrauen in die dort tätigen Beamten. Ähnlich eine VP-Beisitzerin in der Südoststeiermark, die angab, das Protokoll unterschrieben zu haben, “weil ich vertraut habe”.

Anhaltspunkte für einen tatsächlichen Missbrauch durch die Wahlbehörden nannten aber selbst die Beisitzer der FPÖ nicht. “Mir war eigentlich klar, dass ein Formalfehler vorliegt. Ich hatte nie vor, irgendwen einer Manipulation zu beschuldigen”, sagte die FP-Vertreterin in Villach. Und auch eine FP-Vertreterin in der Südoststeiermark, die der Briefwahl-Auszählung beiwohnen wollte, aber abgewiesen wurde, betonte ihr “unerschütterliches Vertrauen zur Bezirksbehörde”.

>> Richter prüfen die vorzeitige Öffnung der Wahlkarten

(apa/red)

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