18. August 2012 14:24; Akt.: 18.08.2012 15:08

Ermittlungen im Kriminalfall Erich Rebasso in Österreich beendet

Die Ermittlungen in Österreich sind abgeschlossen - aber Fragen bleiben offen. Die Ermittlungen in Österreich sind abgeschlossen - aber Fragen bleiben offen. - © APA
Die Ermittlungen im Fall des ermordeten Wiener Wirtschaftsanwalts Erich Rebasso sind in Österreich weitgehend abgeschlossen, heißt es von Seiten der Exekutive. Doch es bleiben einige offene Fragen, die nur zwei in Russland verhaftete Verdächtige beantworten könnten.

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Die Einvernahmen scheinen sich aber schwierig zu gestalten. Laut Polizeisprecher Roman Hahslinger dürfte den in Moskau weilenden heimischen Beamten kein direkter Zugang zu den beiden Verdächtigen möglich sein.

Rebasso war am 27. Juli in einer Tiefgarage am Georg-Coch-Platz in Wien entführt oder gleich ermordet worden. Am Dienstag dieser Woche wurden in Moskau zwei Verdächtige festgenommen. Ein dritter Mann in Begleitung der mutmaßlichen Täter wurde ebenfalls angehalten, wie Hahslinger einen Bericht der “Kronen Zeitung” (Samstag) bestätigte. Er wurde aber wieder freigelassen, da ihm kein Tatverdacht nachzuweisen gewesen sei.

Zwei Verdächtige im Fall Rebasso

Die beiden Inhaftierten dürften bisher schweigsam gewesen sein. Selbst der bisherige Stand, wonach sie zugaben, dass sie in der Garage waren, sich zur Tat aber nicht äußerten, scheint nicht in Stein gemeißelt zu sein. Die heimischen Ermittler erstelle für ihre russischen Kollegen Fragenkataloge, mit denen diese in die Einvernahmen der Verdächtigen gehen.

Hahslinger sagte, dass die Spurensuche in Wien und Umgebung weitgehend abgeschlossen ist. Der Tathergang ist für die Ermittler damit einigermaßen klar. Die beiden Verdächtigen dürften Rebasso beobachtet und am 27. Juli in der Garage abgefangen haben. Dort kam es noch zu einer Auseinandersetzung. Das Blut des Anwalts fand sich in seinem Geländewagen, im Kofferraum des Mietautos seiner Kontrahenten und in der Garage.

Offen bleibt, ob der Anwalt schon tot war, als er von den Verdächtigen abtransportiert wurde. Jedenfalls dürften sie ihn in den Kofferraum des Mietwagens gelegt und dann mit beiden Autos die Garage verlassen haben. Ob es also überhaupt eine Entführung gab, wird sich schwer überprüfen lassen – sofern die Inhaftierten in Moskau weiter nicht gestehen.

“Keine Hinweise” auf Komplizen

Neben dem Blut des Anwalts wurden in der Garage auch andere DNA-Spuren gefunden. Es steht Hahslinger zufolge der abschließende Befund noch aus, dass es sich dabei um die genetischen Fingerabdrücke der Verdächtigen handelt. Davon gehen die Ermittler aber aus.

Es gebe “keine Hinweise”, dass die beiden Verdächtigen Hintermänner oder Komplizen hatten, stellte Hahslinger erneut klar. Nicht endgültig gesichert ist hingegen, ob die inhaftierten Russen tatsächlich zum Kreis der geschädigten Kleinanleger gehören, die vor Jahren in Russland um Geldsummen in der Höhe von jeweils 50.000 bis 60.000 Euro geprellt wurden. Rebassos Name war in Zusammenhang damit gefallen. Er selbst soll daran nicht beteiligt gewesen sein und erstattete damals in Österreich Selbstanzeige, um zu beweisen, dass er in die Betrügereien nicht verwickelt ist. Das Verfahren gegen ihn wurde später eingestellt. Dennoch langten weiterhin schriftliche Drohungen in der Anwaltskanzlei Rebassos ein.

Angehörige Rebassos meinen aber einem Bericht der Tageszeitung “Österreich” zufolge, dass die beiden Verhafteten auch Kriminelle gewesen sein könnten, die auf diese alte Betrugsgeschichte aufgesprungen seien und von dem Anwalt Geld erpressen wollen. Dazu Hahslinger: “Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder sie gehören zum Kreis der direkt Geschädigten. Oder sie sind tatsächlich auf diese Geschichte aufgesprungen.” Dazu könnte es auch noch denkmöglich sein, dass es sich um Angehörige von Geschädigten handeln könnte, die den Fall quasi übernommen hätten.

Die Variante der Kriminellen scheint für die Wiener Ermittler aber jedenfalls schwer zu überprüfen sein. Einer der Verdächtigen soll wegen eines Drogendelikts schon einmal gesessen sein, der andere wegen Körperverletzung. Genaueres wisse man derzeit aber nicht.

(APA)



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