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Endgültiges Wahlergebnis der NR-Wahl liegt am 19. Oktober 2017 vor

So sieht der Flahrplan zur Nationalratswahl 2017 aus.
So sieht der Flahrplan zur Nationalratswahl 2017 aus. ©APA
Mit dem offiziellen Endergebnis der vorgezogenen Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 wird am 19. Oktober gerechnet. So sieht der vorläufige Fahrplan der Wahl aus.
Neuwahl-Beschluss am 13. Juli 2017
Vorgezogener Termin am 15. Oktober

Für die vorgezogene Nationalratswahl am 15. Oktober muss der Nationalrat vorzeitig seine 25. Gesetzgebungsperiode beenden. Dies geschieht am 13. Juli. Danach muss der Ministerrat den Wahltermin beschließen und der Bundespräsident ihn im Bundesgesetzblatt öffentlich kundmachen. Mit Stichtag 25. Juli beginnen die formalen Vorbereitungen für die 22. Nationalratswahl der Zweiten Republik.

Der Fahrplan zur Nationalratswahl 2017

Ab dem Tag der Wahlausschreibung können Wahlkarten beantragt werden, und die Auslandsösterreicher werden umgehend durch die Gemeinden über die Möglichkeit der Briefwahl informiert. Der 82. Tag vor der Wahl ist der Stichtag – heuer der 25. Juli. Gleich danach werden die Wahlbehörden – die vor jeder NR-Wahl neu zu bilden sind – “befüllt”: Sprengelwahlleiter, Beisitzer, Vertrauensleute müssen gemeldet und berufen, danach die neuen Wahlbehörden (samt Namen aller Mitglieder) kundgemacht werden. Konstituieren (also ihre erste Sitzung abhalten) müssen sich die Wahlbehörden bis spätestens am 21. Tag nach dem Stichtag. Das ist heuer allerdings ein Feiertag, Maria Himmelfahrt am 15. August. Die Bundeswahlbehörde wird sich deshalb voraussichtlich am 14. August konstituieren.

Ab dem Stichtag 25. Juli werden Unterstützungserklärungen auf den Gemeindeämtern bestätigt. Denn unterschreiben darf sie, wer am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen ist. Unterstützungserklärungen sammeln müssen all jene Parteien, die für ihre Kandidatur nicht auf die Unterschrift von drei Abgeordneten zurückgreifen können.

Landeswahlvorschlag: Stichtag mit 18. August

Zeit zum Unterschriftensammeln ist bis 18. August. An diesem Tag um spätestens 17 Uhr muss eine Partei, die am Stimmzettel stehen will, zumindest einen Landeswahlvorschlag bei einer Landeswahlbehörde einbringen. Für eine österreichweite Kandidatur müssen – richtig auf die Bundesländer verteilt – zumindest 2.600 Unterschriften gesammelt werden. Wer auch an der Verteilung der Bundesmandate teilnehmen möchte, muss bis spätestens 28. August einen Bundeswahlvorschlag einbringen. An dessen Spitze steht immer der Spitzenkandidat einer Partei.

Die Stimmzettel werden zwar – weil dafür die Landeswahlvorschläge maßgeblich sind – schon vorher gedruckt. Aber die Briefwahlunterlagen können dennoch erst nach Vorliegen der Bundeslisten versandt werden. Denn für die Vergabe der Bundes-Vorzugsstimmen werden diesen den Unterlagen beigelegt. So werden erst am 19. September an Auslandsösterreicher mit “Abo” Wahlkarten amtswegig übermittelt.

Wählerverzeichnisse müssen aktualisiert werden

Nicht nur die Vorbereitung des Stimmzettels macht den Wahlbehörden Arbeit, sie müssen vor jeder Wahl auch feststellen, wer wo wahlberechtigt ist. Dafür werden die Wählerverzeichnisse aktualisiert. Das Verfahren dafür beginnt in der dritten Augustwoche mit der Auflegung der Wählerverzeichnisse. Wahlberechtigte können gegen falsche Eintragungen Einspruch erheben und allenfalls auch noch Berufung gegen die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde einlegen. In der zweiten Septemberwoche sind die Wählerverzeichnisse dann fix. Erst dann steht auch die genaue Zahl der Wahlberechtigten fest. Spätestens am 2. Oktober müssen in größeren Gemeinden (ab 10.000 Einwohnern) die amtlichen Wahlinformationen an die einzelnen Wähler versandt werden.

Wahlkarten für die Briefwahl oder die Stimmabgabe in “fremden” Wahllokalen können ab der Ausschreibung bis in die Woche vor der Wahl beantragt werden – wobei man freilich beachten muss, dass die Stimme spätestens am 15. Oktober 17.00 Uhr bei der zuständigen (aufgedruckten) Wahlbehörde eingelangt bzw. in einem Wahllokal (solange es am Sonntag offen hat) abgegeben werden muss.

Das Endergebnis der NR-Wahl steht am 19. Oktober fest

Ob auch heuer wieder um 17.00 Uhr Wahlschluss ist, steht am 15. September fest. Die Gemeindewahlbehörden müssen spätestens am 30. Tag vor der Wahl entscheiden, wo Wahllokale eingerichtet werden und wie lange sie offen haben.

Die Briefwahl wird weiterhin am Tag nach der Wahl, also am Montag 16. Oktober ausgezählt. Bei der Nationalratswahl ist das Ergebnis aber auch dann noch nicht vollständig: Da ist noch eine “Donnerstag-Runde” nötig, um weitere Wahlkarten auszuwerten – nämlich jene, die Wähler oder “Boten” in einem fremden Wahlkreis abgegeben haben. Erst am Donnerstag, 19. Oktober, liegt das endgültige Gesamtergebnis der Nationalratswahl vor.

(APA/Red)

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