Die Regelung umfasste pauschal alle Deserteure im Zweiten Weltkrieg. Die Prüfung von Einzelfällen wurde damit hinfällig.
Gesetz wurde 2009 beschlossen
Der Beschluss des Gesetzes im Nationalrat erfolgte im Herbst 2009 durch SPÖ, ÖVP und Grüne und damit gegen die Stimmen von FPÖ und BZÖ. Dadurch wurden sämtliche Urteile des Volksgerichtshofs, der Standgerichte und der Sondergerichte in der NS-Zeit für nichtig erklärt, ebenso die Sprüche des Erbgesundheitsgerichts, das Zwangssterilisierungen und -abtreibungen bewirkt hat. Eine eigene “Rehabilitierungsklausel” strich explizit Widerstandskämpfer, alle Deserteure und sogenannte Kriegsverräter hervor.
Jahrelange Debatte beendet
Das neue Gesetz war der Endpunkt einer jahrelangen Debatte. Ende der 1990er-Jahre veranlasste der Nationalrat die Aufarbeitung der Geschichte der österreichischen Militärjustizopfer. Zusätzlich Bewegung in die Sache kam, als sich 2002 das Personenkomitee “Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz” rund um den damals 80-jährigen Richard Wadani, der selbst von der Wehrmacht desertiert war, konstituierte. Im selben Jahr brachten die Grünen im Parlament einen ersten Initiativantrag zur Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz ein.
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2005 erfolgte diesbezüglich ein wichtiger Schritt: Die ÖVP-BZÖ-Regierung beschloss das “Anerkennungsgesetz”. Damit wurden Deserteure sozialrechtlich – also etwa in Sachen Pensionsanspruch – anderen NS-Opfern gleichgestellt, einer vollständigen juristischen Rehabilitierung entsprach dies jedoch nicht. Zudem wurde die Regelung mit der Ausbezahlung einer “Trümmerfrauenprämie” – eine Einmalzahlung nach bestimmten Kriterien für Frauen, die zum Wiederaufbau beigetragen haben – junktimiert.
Im September 2009 sprach sich Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) anlässlich einer Ausstellung zum Thema für eine “lückenlose” Rehabilitierung aus. Bereits gut ein Monat später präsentierten SPÖ, ÖVP und Grüne eine diesbezügliche Einigung. Der Beschluss im Nationalrat erfolgte schließlich am 21. Oktober 2009.
(apa/red)