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Das Regierungsprogramm von ÖVP & FPÖ zur Demokratiereform

Auch die Demokratiereform wurde am Samstag in Wien vorgestellt.
Auch die Demokratiereform wurde am Samstag in Wien vorgestellt. ©APA
Zwar plant die ÖVP-FPÖ-Regierung eine Demokratiereform, allerdings stark gebremst und mit höheren Schwellen als in den Wahlprogrammen der beiden Parteien. Erst ab 900.000 Unterschriften, also von rund 14 Prozent der Berechtigten, soll eine Volksabstimmung über ein Volksbegehren verpflichtend werden - und auch das erst am Ende der Legislaturperiode, wenn sich die 2/3-Mehrheit findet bzw. nach einer Volksbefragung.

Für die FPÖ war der Ausbau der Direkten Demokratie ein zentraler Punkt der Koalitionsverhandlungen. Verpflichtende Volksabstimmungen über Begehren ab 250.000 Unterschriften (vier Prozent der Zeichnungsberechtigten) verlangten die Blauen. Die ÖVP zeigte sich halbwegs offen, nannte aber 640.000 Unterschriften (zehn Prozent) als Hürde. Wobei klar war, dass eine solche Änderung eine Zweidrittelmehrheit im Parlament braucht. Aus den Koalitionsverhandlungen war dazu nichts zu hören, die Direkte Demokratie galt bis zuletzt als großer offener Brocken.

900.000 Unterschriften werden für Volksbegehren benötigt

Jetzt findet sich die “Stärkung der Demokratie” auf einer der 180 Seiten des Regierungsprogramm im Kapitel “Verwaltungsreform und Verfassung”. Das Modell folgt zwar grundsätzlich den Forderungen, aber mit explizitem Ausschluss einer “Öxit”-Abstimmung, hoher Hürde, und einer – eventuellen – Umsetzung erst im letzten Jahr der Legislaturperiode. 2022 soll die verpflichtende Volksabstimmung beschlossen werden, wenn SPÖ oder NEOS für die nötige Verfassungsmehrheit gewonnen werden. Andernfalls soll es – dann kurz vor der nächsten Wahl – eine Volksbefragung darüber geben.

Was geplant wäre, ist aber schon detailliert ausverhandelt: 900.000 Unterschriften bräuchten Initiatoren eines Volksbegehrens, damit darüber eine Volksabstimmung stattfinden muss, wenn es nicht binnen einem Jahr vom Parlament umgesetzt wird. Zur Volksabstimmung kommt es aber nur, wenn der Verfassungsgerichtshof zuvor feststellt, dass kein Widerspruch zu grund-, völker- und europarechtlichen Verpflichtungen besteht – wobei Referenden über die Mitgliedschaft in der EU oder in sonstigen internationalen Organisationen auf diesem Weg überhaupt nicht zulässig sind.

Direkte Demokratie mit höherer Hürde als erwartet

Die 900.000er-Hürde haben bisher nur zwei der 39 Volksbegehren genommen: Das 1982 von der ÖVP initiierte gegen das Wiener Konferenzzentrum mit 1,4 Millionen Unterstützern und das von 1,2 Mio. unterschriebene Anti-Gentechnik-Volksbegehren im Jahr 1997.

Flotter gestärkt werden soll die direkte Demokratie mit einem ersten Schritt, nämlich der Weiterentwicklung der Volksbegehren zum “Bürgerantrag”. Mit einem von 100.000 Berechtigten unterschriebenen Volksbegehren sollen Bürger eine “echte Gesetzesinitiative” starten können. Ein Bürgerantrag soll den anderen Gesetzesanträgen – Regierungsvorlagen und Initiativanträgen – gleichwertig sein und im Parlament nach den gleichen Spielregeln behandelt werden. Er soll also in Ausschuss und Plenum debattiert und dann angenommen oder abgelehnt werden. Damit Bürgeranträge nicht “versanden”, soll es eigene Sitzungen dazu im Ausschuss und im Nationalratsplenum geben, der Einbringer ein Rederecht (samt “Übertragung im Fernsehen”) haben, der zuständige Minister Stellung nehmen müssen und Gesetzesvorschläge einer verpflichtenden Begutachtung unterzogen werden.

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(APA/Red)

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