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Burgtheater vs. Hartmann: Prozesse starten Ende Juni in Wien

Burgtheater vs. Hartmann: Prozesse starten Ende Juni
Burgtheater vs. Hartmann: Prozesse starten Ende Juni ©APA (sujet)
Burgtheater vs. Hartmann heißt es ab Ende Juni in Wien. Dann finden die arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, die zwischen dem früheren Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann und der Burgtheater GmbH gerichtsanhängig sind, statt.
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Das Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG) hat in den wechselseitig betriebenen Verfahren die jeweils ersten Tagsatzungen anberaumt, gab ASG-Sprecher Günter Kegelreiter am Dienstag auf APA-Anfrage bekannt. Am 24. Juni wird in einer ersten Runde die Klage behandelt, die der im Zuge der Finanzaffäre an der Burg fristlos entlassene Hartmann gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber eingereicht hat. Für ihn ist die Entlassung “unberechtigt” und “unwirksam”, weil ihn aus seiner Sicht nur Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) abberufen hätte können.

Burgtheater vs. Hartmann

Hartmann macht Ansprüche von knapp zwei Millionen Euro geltend, die sich aus einer Kündigungsentschädigung, offenen Gagen sowie Zahlungen aus seinem bis Ende August 2019 laufenden Vertrag zusammensetzen. Für die Bundestheater-Holding war die Entlassung dagegen gerechtfertigt, weil Hartmann seit 2009 Kenntnis von Verfehlungen der bereits im November entlassenen kaufmännischen Direktorin Silvia Stantejsky gehabt habe. Schon mit der somit gegebenen Mitwisserschaft liege ein Entlassungsgrund vor.

Richterin Kristina Heissenberger hat die erste Verhandlung auf eineinhalb Stunden anberaumt. Kläger, Beklagte und allfällige Zeugen werden noch keine vernommen. “Es handelt sich um eine vorbereitende Tagsatzung, um das weitere Prozessprogramm zu erörtern”, so Gerichtssprecher Kegelreiter.

Burgtheater- Prozesse in Wien

Nur drei Tage später werden die Anwälte von Hartmann und der Burgtheater GmbH im ASG erneut, wenn auch vorerst nur für eine halbe Stunde die Klingen kreuzen. Richter Wilfried Schwimmer hat in einem separaten Verfahren die Frage zu klären, ob einer Mitte Mai eingereichten Klage des Burgtheaters Berechtigung zukommt, mit der die Anfang 2012 von der damaligen Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) vorgenommene Vertragsverlängerung Hartmanns angefochten wird. Die Verlängerung sei rechtsunwirksam zustande gekommen, wobei sich die Burg auf “Irrtum” und “Arglist” beruft: Hätte man Einblicke in das Finanzdebakel gehabt oder davon nur ansatzweise etwas geahnt, wäre Hartmann nicht verlängert worden, argumentiert das Theater.

Grundsätzlich sei denkbar, dass im weiteren Verlauf beide Klagen zu einem Verfahren verbunden werden, “weil im Wesentlichen die gleichen Dinge, nämlich Sorgfaltsverstöße vorgeworfen werden”, wie der Gerichtssprecher darlegte. Offen ist auch, ob die Verfahren vor dem ASG überhaupt bis zur Klärung allfälliger strafrechtlicher Vorwürfe – die Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft nach wie vor, ob gegen Hartmann Ermittlungen eingeleitet werden – unterbrochen werden.

(APA)

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