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Briefwahl: So wählen Sie richtig

Wichtige Informationen zur Briefwahl bei der Nationalratswahl 2013.
Wichtige Informationen zur Briefwahl bei der Nationalratswahl 2013. ©APA
Am Sonntag muss nicht unbedingt im "eigenen" Wahllokal abgestimmt werden, man hat auch die Möglichkeit per Post aus dem In- oder Ausland seine Stimmabgabe zu schicken, sie direkt zur Bezirkswahlbehörde bringen (oder bringen lassen), in einem "fremden" Wahllokal abgeben, oder, wenn man bettlägerig ist, vor einer "fliegenden Wahlbehörde".
Sager im Wahlkampf
So wählen Sie richtig

Für all diese Möglichkeiten benötigt man eine Wahlkarte. Wer briefwählen möchte, sollte sich diese schnell besorgen und sein Kuvert bald in den Postkasten werfen – damit es rechtzeitig zur Nationalratswahl bis Sonntag, 17.00 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde liegt.

Die einzelnen Schritte für die Briefwahl:

Wahlkarte beantragen: Schriftlich (per Brief, Karte vom Wahl-Folder, Fax, E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) oder persönlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man steht. Die Identität muss nachgewiesen werden, deshalb werden Wahlkarten eingeschrieben zugestellt, außer man hat dies beim Online-Antrag mit digitaler oder Handy-Signatur erledigt. Letzter Termin für den schriftlichen Antrag ist der Mittwoch – oder so wie beim persönlichen Antrag der Freitag (12.00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe (auch an einen Bevollmächtigten) möglich ist.

Briefwählen: Am Stimmzettel Partei ankreuzen, je einen Vorzugsstimmen-Kandidaten der selben Partei für Bund und Land eintragen (Liste liegt bei), einen Vorzugsstimmen-Kandidaten der selben Partei für den Wahlkreis ankreuzen – Stimmzettel in das gummierte Wahlkuvert legen, dieses zukleben, in die Wahlkarte zurücklegen – durch Unterschrift bestätigten, dass man persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst gewählt hat – Wahlkarte zukleben – zur Post bringen (die Adresse der richtigen Bezirkswahlbehörde ist aufgedruckt, das Porto übernimmt der Bund). Oder selbst bzw. per Boten direkt zur Bezirkswahlbehörde bringen.

Frist Inland: Die Wahlkarte muss bis Sonntag, 17.00 Uhr, bei der Wahlbehörde eingelangt sein. Das heißt, dass sie im Inland bis spätestens Mittwoch zur Post gebracht werden sollte, weil die Briefkästen am Wochenende nicht geleert werden. Ausnahmen sind Wien und Graz: Sie nützen das Wahlkartenservice der Post, die Briefkästen werden dort auch am Sonntag, 10.00 Uhr, noch einmal geleert und die Wahlkarten rechtzeitig zugestellt.

– Was tun, wenn man die Wahlkarte nicht rechtzeitig in den Postkasten geworfen hat? Dann gibt es noch die Möglichkeit, sie selbst oder per Boten direkt bei der Bezirkswahlbehörde abzugeben – am Samstag und am Sonntag. Oder man wählt, wenn man in Österreich ist, damit in einem Wahlkarten-Wahllokal (siehe unten).

Frist Ausland: Auch für die Briefwahl aus dem Ausland gilt Annahmeschluss Sonntag, 17.00 Uhr. Da der Postweg länger dauert, ist es höchste Zeit. Im EU-Raum und in der Schweiz können die Wahlkarten noch bis morgen, Montag, bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder Einheit abgegeben werden. Außerhalb des EWR war dies nur bis Freitag möglich.

Stimmabgabe in einem “fremden” Wahllokal:

– Wahlkarte beantragen: Siehe oben

– Stimmabgabe: Am Sonntag in einem “fremden” Wahllokal, das Wahlkarten annimmt; davon gibt es in jeder Gemeinde zumindest eines. Die Wahlkarte nicht vergessen. Wer eine beantragt hat, kann nur mehr mit Wahlkarte wählen. ACHTUNG: Diese Wahlkarte darf man auf keinen Fall vorher ausfüllen, wenn man sie außerhalb des eigenen Wahlkreises verwendet. Denn dann gilt sie als Briefwahl-Stimme – und die wird am Sonntag nur mehr im eigenen Wahlkreis bzw. Samstag und Sonntag auch direkt bei der aufgedruckten Bezirkswahlbehörde angenommen.

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