AA

Brandstiftungen in Bordellen: Fünf Jahre für Ex-Rotlichtboss in Wels

Ein Urteil fiel in Wels
Ein Urteil fiel in Wels ©APA (Sujet)
Jener Ex-Rotlichtboss, der u.a. die Neonazi-Organisation "Objekt 21" mit Brandstiftungen in Bordellen beauftragt haben soll, hat Freitagvormittag im Landesgericht Wels fünf Jahre Haft ausgefasst.
"Objekt 21"-Prozess in NÖ
Weiterer Prozess in Wels
Schuldspruch beim Prozess
Neuerlicher Prozess-Start

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Der 53-Jährige nahm es zwar an, der Staatsanwalt gab aber keine Erklärung ab.

Schwerwiegende Vorwürfe

Der Ankläger legte dem 53-jährigen Akademiker die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, schweren Betrug sowie die Auftragstäterschaft zu Nötigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Brandstiftung zur Last.

Der ehemalige Bordellbetreiber habe sich eine Schutztruppe aufbauen wollen, um sich gegen die Konkurrenz behaupten zu können. Er soll seine Handlanger beauftragt haben, Mitbewerber einzuschüchtern. Einem sollen die Schergen des Angeklagten angedroht haben, ihm die Kniescheiben zu zertrümmern.

Buttersäure- und Brandanschlag in Wien

Konkret geht es unter anderem um einen Buttersäureanschlag auf ein Bordell in Wien, wo auch giftige Skorpione ausgesetzt wurden. Hinzu kommen Aufträge zu mehreren Anschlägen auf einen Sauna-Club in der Bundeshauptstadt: Dort wurde zunächst Feuer gelegt, das allerdings wieder ausging.

Dann folgte eine Bitumenattacke gegen die Fassade und schließlich eine weitere Brandstiftung, bei der das Gebäude zur Gänze zerstört wurde. Für diesen finalen Anschlag soll der Angeklagte auch ein Fluchtmotorrad zur Verfügung gestellt haben. Neben der Anstiftung zu diesen Straftaten, die von Mitgliedern des “Objekt 21” ausgeführt wurden, soll der 53-Jährige auch einen Geschäftspartner um 500.000 Euro geprellt haben.

Ereignisse wie in Anklage

Der Beschuldigte zeigte sich bereits im Ermittlungsverfahren voll geständig. Es habe sich alles “genau so, wie es in der Anklage steht”, abgespielt, sagte der Verteidiger. Er warb aber um Verständnis für seinen Mandanten: “Er ist ein Kaufmann. Und er hat irgendwann in eine Branche gewechselt, in die er nicht hätte wechseln sollen.”

Wiedergutmachung mildernd

Das Gericht wertete es bei der Urteilsbemessung als mildernd, dass der Angeklagte unbescholten und geständig war, sowie, dass er einen Teil des Schadens gutgemacht habe.

Den Privatbeteiligten wurden vom Schöffengericht allerdings noch Schadenersatzzahlungen in der Höhe von insgesamt rund 660.000 Euro zugesprochen, weitere Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg könnten folgen.

“Keine einmaligen Ausrutscher”

Dass die Strafhöhe von fünf bei einem Rahmen von bis zu zehn Jahren für einen Unbescholtenen relativ hoch sei, begründete die Richterin damit, dass es sich keinesfalls um einen – so der Verteidiger – “einmaligen Ausrutscher” gehandelt habe.

Bei einem Tatzeitraum von 2007 bis 2013 könne man das nicht so sehen, sagte die Vorsitzende.

(apa/red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Brandstiftungen in Bordellen: Fünf Jahre für Ex-Rotlichtboss in Wels
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen