Die neuerliche Investition geht aus einer am Freitag online veröffentlichten Offenlegung hervor. Die Endabrechnung wird laut FP-Generalsekretär Herbert Kickl nach der Wahl erfolgen.
BP-Wahl-Gesetz verpflichtet zu Offenlegung
Das Bundespräsidentenwahlgesetz verpflichtet die Kandidaten, spätestens eine Woche vor der BP-Wahl offenzulegen, wie viel Geld sie von Parteien und anderen Großspendern erhalten haben. Die Endabrechnung muss drei Monate nach dem Wahltag vorliegen. Während der Grüne Kandidat Alexander Van der Bellen auch auf private Spender baut, finanziert die FPÖ den Wahlkampf ihres Kandidaten Norbert Hofer laut der am Freitag erfolgten Offenlegung ausschließlich aus Parteimitteln.
FPÖ-Investitionen in den Wahlkampf
Demnach hat die FPÖ bis 25. November 2.645.032,06 Euro in den Wahlkampf investiert, die formal noch nicht wieder mit der Bundespartei fusionierten Freiheitlichen in Kärnten haben weitere 8.703,25 Euro beigetragen. Dazu kommen noch 1,4 Mio. Euro für die (vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene) Stichwahl am 22. Mai und 1,9 Mio. Euro für den ersten Wahlgang am 24. April.
Die Offenlegung betrifft laut Kickl alle seit der aufgehobenen Stichwahl angefallenen Kosten – also auch jene für den verschobenen Wahltag am 2. Oktober.
Van der Bellen macht Einnahmen am Sonntag publik
In die Wahlkampfkosten-Obergrenze muss laut dem früheren ÖVP-Klubdirektor Werner Zögernitz aber nur ein Teil der Gelder eingerechnet werden – nämlich die Kosten für den ersten Wahlgang sowie die seit dem Stichtag für die Dezember-Wahl angefallenen Ausgaben. Die Ausgaben für die Stichwahl am 22. Mai zählen demnach – weil aufgehoben – nicht. Wirklich relevant ist das allerdings nicht, weil bei Überschreitungen keine Sanktionen drohen.
Van der Bellens Wahlverein wird seine Einnahmen am Sonntag ins Internet stellen. Für die ersten beiden Wahlgänge wurden Einnahmen von 2,98 Mio. Euro gemeldet – der Großteil in Form von Geld- und Sachspenden der Grünen, 240.000 Euro durch Privatspenden.
(apa/red)