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Antisemitische Beschimpfungen: Keine Zeugen für den Vorfall

Die vernommenen Beamten seien keine Zeugen des Vorfalls, betont die Polizei.
Die vernommenen Beamten seien keine Zeugen des Vorfalls, betont die Polizei. ©Vienna.at/ Ernst Merkinger
Das Büro für Besondere Ermittlungen hat den Fall eines Rabbiners, der von Fußballfans antismitisch beschimpft wurde, aufgenommen. Drei Beamte wurden befragt, sie seien aber keine Zeugen des Vorfalls, heißt es von der Polizei.
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Die drei Polizisten, die im Fall der ignorierten antisemitischen Beschimpfungen dem Büro für Besondere Ermittlungen (BBE) der Bundespolizeidirektion Wien bekannt geworden sind, sind nicht jene, denen Untätigkeit vorgeworfen wird. “Die drei Beamten hatten normalen Gesprächskontakt mit dem Rabbiner, sind aber in keiner Weise Zeugen”, sagte BPD-Sprecher Roman Hahslinger am Donnerstag der APA.

Rabbiner antisemitisch beschimpft

Der Geistliche war am vergangenen Donnerstag nach eigenen Angaben von einem Fußballfan mit Worten wie “Juden raus! Heil Hitler!” angeschrien worden. Die Beschimpfungen hätten vom Schwedenplatz bis zum Morzinplatz angedauert, so Hahslinger. Laut den Angaben wurde der Vorfall von in etwa drei Metern entfernten Polizeibeamten beobachtet. Er soll sich gegen 16.30 Uhr ereignet haben, als sich dort im Zuge des Fußball-Europa-League-Spiels gegen SK Rapid Anhänger der griechischen Fußballmannschaft PAOK Saloniki versammelt hatten.

Gegen Beamte wird ermittelt

Laut dem Protokoll versuchte der Rabbiner ohne Erfolg, weitere Polizeibeamte über den Vorfall zu informieren. Auch zu diesen gehören die drei Beamten laut Hahslinger aber nicht. In Zukunft könnten solche und ähnliche Vorfälle jedenfalls leicht geklärt werden. Der Polizeisprecher gab gegenüber der APA an, dass “bei geschlossenen Polizeieinheiten, wo ein größeres Aufgebot vor Ort ist, schon länger überlegt werden würde, hier die Beamten mit Erkennungsnummern zu versehen.”

Durch das Nichteinschreiten der Beamten, die den Vorfall beobachtet hätten, steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs im Raum. Unabhängig davon sind Disziplinarverfahren gegen die Beamten möglich, mit Konsequenzen angefangen von einer Ermahnung bis zu einer Entlassung. (APA)

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