Van der Bellen gewann knapp: Unstimmungkeiten bei der Wahl?
In der Stichwahl am 22. Mai hatte sich der grüne Bewerber Alexander Van der Bellen gegen den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer durchgesetzt. Dies allerdings relativ knapp, mit 30.863 Stimmen Vorsprung und in Summe 50,35 Prozent. Seither brachte die FPÖ immer wieder Unregelmäßigkeiten vor, die ihr zugetragen wurden. Sie betrafen vor allem die verfrühte Öffnung von Briefwahl-Kuverts bzw. Auszählung der Wahlkarten. Zur Prüfung, ob die Wahlbehörden in vier Kärntner, einem steirischen und einem niederösterreichischen Wahlbezirk damit Amtsmissbrauch begangen haben, hat das Innenministerium die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingeschaltet.
Anfechtung der BP-Wahl: VfGH könnte Neuwahl anordnen
Eine Neuauszählung oder Neuaustragung einer Wahl kann jedoch nur der VfGH anordnen – und die Überprüfung durch diesen können bei der Bundespräsidentenwahl nur Kandidaten beantragen. Inhaltlich befasst sich der VfGH mit einer solchen Anfechtung nur, wenn das Ergebnis ohne den behaupteten Verstoß gegen die Wahlordnung anders ausgefallen wäre – im konkreten Fall also, wenn ohne die behaupteten Fehler Hofer Bundespräsident hätte werden können.
(apa/red)