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Alles zur Person Irmgard Griss & die neuen Regelungen zur Präsidentschaftswahl

Irmgard Griss tritt zur Wahl des neuen Bundespräsidenten an.
Irmgard Griss tritt zur Wahl des neuen Bundespräsidenten an. ©APA (Sujet)
Irmgard Griss, die am Donnerstagabend ihre Kandidatur für die Bundespräsidentschaftskandidatur 2016 bekannt gegeben hat, tritt für ein "Fairness- und Transparenzabkommen" im Wahlkampf ein. Was Sie noch zur Person Irmgard Griss wissen sollten und welche neuen Regelungen bei der Bundespräsidentschaftswahl 2016 geben wird, erfahren Sie hier.
NEOS begeistert
Kandidatur fix
Auftritt vor FPÖ

Das “Fairness- und Transparenzabkommen”  sollen alle Kandidaten einhalten, erklärte sie bei einer Pressekonferenz am Freitag. Die ehemalige OGH-Präsidentin sprach sich auch für eine Kostengrenze für den Wahlkampf bei einer Mio. Euro aus. Sie habe beschlossen, bei der Wahl anzutreten, “weil ich überzeugt bin, dass ich etwas bewegen kann”, sie sei unabhängig und niemandem verpflichtet, bekräftigte Griss. Die Wahl soll von “Fairness und Transparenz” geprägt sein, daher schlage sie ein entsprechendes Abkommen vor, das alle Kandidaten unterzeichnen sollen.

Wahlentscheidend müsse die Persönlichkeit der Kandidaten sein, der Wahlkampf dürfe “keine Materialschlacht” werden, forderte Griss. Das Abkommen sieht daher vor, dass es etwa keine Inserate, keine Postwurfsendungen oder Wahlgeschenke gibt. Weiters müsse der Umgang im Wahlkampf “ein fairer und positiver”, “kein untergriffiger” sein: “Kein negative campaigning”, so Griss: “Die Privatsphäre der Kandidaten muss respektiert werden.”

Ein Bundespräsident könne nur dann glaubwürdig sein, wenn er oder sie ein Vorbild an Transparenz ist, so Griss. Sie fordert daher völlige Transparenz bei der Kampagnenfinanzierung und die Offenlegung aller Wahlkampfspenden: “Egal in welcher Höhe.” Das Abkommen sollten ihrer Meinung nach alle Kandidaten unterschreiben. Auch sprach sie sich für “spürbare Sanktionen” aus, etwa in Form von Geldstrafen. Mögliche Verstöße prüfen sollte ein Schiedsgericht, in das jeder Kandidat ein Mitglied entsendet, erklärte die frühere OGH-Präsidentin.

Griss: Großspenderin mit 100.000 Euro

Auf der Suche nach Geld für ihre Kampagne für die Hofburg hat Irmgard Griss zumindest schon eine Großspenderin gefunden: Die Ehefrau von Andritz-Chef Wolfgang Leitner, Cattina Leitner, spendete 100.000 Euro, gab Griss auf entsprechende Journalistenfragen bei einer Pressekonferenz am Freitag bekannt. Als Minimum will sie 500.000 Euro auftreiben – aber nicht von Parteien.Wien. Bisher stehe man bei etwas über 100.000 Euro, wobei eben der Großteil von Leitner kam. Sie habe auch weitere Zusagen. Jeder Beitrag sei aber willkommen, unterstrich Griss. Für den Wahlkampf wünscht sie sich eine Obergrenze von einer Million Euro – “das ist natürlich in meinem Interesse, das geb’ ich offen zu”, meinte Griss mit Blick auf die Geldtöpfe der etablierten Parteien. “Von einer Partei wurde mir weder Geld zugesagt, noch habe ich um Geld einer Partei geworben”, betonte sie. Auch zu NEOS-Financier Hans Peter Haselsteiner habe sie keinen Kontakt, erklärte sie auf Nachfrage.

Die NEOS hatten am Donnerstag ihre Unterstützung für die unabhängige Kandidatin kundgetan. Für ihre Entscheidung wirke sich das aber eigentlich nicht aus, weil sie nie die Absicht gehabt habe, sich um die Unterstützung einer Partei zu bewerben, sagte Griss. Auch die Meinung der Freiheitlichen sieht sie nicht als relevant: “Wie die FPÖ entscheidet, ist Sache der FPÖ, das beeinflusst meine Entscheidung nicht.” Dass sie sich dennoch Hearings bei NEOS und FPÖ gestellt habe, erklärte Griss damit, dass sich ihre Botschaft an alle Österreicher richte und Parteien eben Mittler seien. Das hätten auch Kandidaten in der Vergangenheit so gemacht. Generell sprach sie sich – ohne Details zu nennen – für eine Stärkung der direkten Demokratie aus.

Als Kandidatin will sich Griss dafür einsetzen, dass man “ehrlicher” miteinander umgeht – “Ehrlich zu Österreich” lautet auch der Slogan auf ihrer Facebook-Seite und auf Unterschriftenkarten, die bereits bei der Pressekonferenz auflagen. “Die taktischen Spielchen” sollen unterbleiben. Österreich habe “so große Herausforderungen zu bewältigen”, da sollte kein Raum für parteitaktische Überlegungen bleiben. Dafür wolle sie sich einsetzen und dies sei es wert, “Lebenszeit dafür aufzuwenden”, meinte Griss.

Diese Einstellung soll sich bereits in der Kampagne widerspiegeln, denn das Amt des Bundespräsidenten besitze Autorität und strahle Würde aus. Daher müsse die Wahl so ablaufen, “dass sie von Redlichkeit, Fairness und Transparenz geprägt ist”, betonte Griss. Sie schlug daher das Fairnessabkommen vor, das von allen Wahlwerbern unterschrieben werden soll. Bei der Pressekonferenz wurde dazu eine einseitige Unterlage im A4-Format mit den von ihr vorgetragenen Punkten verteilt. Demnach sollen sich die Wahlwerber dazu bekennen, dass die Persönlichkeit der Kandidaten entscheidend sei. Verzichtet werde auf Postwurfsendungen, Plakate außerhalb der kommerziellen Normformate, ganzseitige Inserate, Kinospots sowie Werbegeschenke. Außerdem fordert sie eine Begrenzung der (Brutto-)Wahlkampfkosten auf eine Million Euro. Das Amt sei außerdem eine “moralische Instanz”, es soll daher auf “negative campaigning” verzichtet und die Privatsphäre nicht verletzt werden – Kandidaten sollten etwa keine “Homestories” machen, so Griss. Für die Wahlkampfkosten soll absolute Transparenz gelten.

Eine Benachteiligung durch die Kostenbeschränkung für potente Kandidaten ortet sie nicht. “Warum sollte der gewinnen, der besonders viel Geld hat”, meinte Griss. Spenden würden nicht nur dafür gegeben werden, weil jemand von der Persönlichkeit des Kandidaten überzeugt ist – es gebe auch “andere Motive”, meinte sie.

Griss plant auch, ein Personenkomitee von Unterstützern aufzustellen: “Wir sind dabei”, verwies sie auf zahlreiche Gespräche. Auch verfüge sie bereits über Berater und ein Strategieteam. Man habe ihr bereits gesagt, dass im Wahlkampf “die Hackln tief fliegen”: “Ist das nicht traurig und furchtbar”, sieht sie ihre Forderung nach Fairness und einer anderen Vorgangsweise bestätigt.

Vorgestellt hat Griss ihre Anliegen im “Impact Hub” in Wien, ein Ort den sie bewusst gewählt habe. In den Räumlichkeiten im siebenten Bezirk versuchen junge Menschen soziale und ökologische Probleme auf unternehmerische Art zu lösen, erklärte sie.

Irmgard Griss: Ex-Höchstrichterin will noch weiter nach oben

Ihren beruflichen Zenit hat sie hinter sich, nun strebt sie doch noch nach Höherem: Irmgard Griss (69), pensionierte Chefin des Obersten Gerichtshof (OGH) steirischer Herkunft, nutzt ihre durch die Causa Hypo gestiegene Bekanntheit und will Bundespräsidentin werden. Sie gilt als konservativ und gibt sich unabhängig. Ihre Kandidatur hat sie letztlich aber der ÖVP zu verdanken.Wien. Es war Michael Spindelegger, damals Chef der Volkspartei und Vizekanzler, der 2014 dem Drängen nach einem U-Ausschuss zur Kärntner Hypo Alpe Adria auswich und die steirische Juristin im Ruhestand mittels rot-schwarzem Regierungsbeschluss zur Chefin einer unabhängigen Untersuchungskommission machte. Der mit der Politik scharf ins Gericht gehende Bericht dieses Gremiums brachte ihr viel Renommee – zuletzt aber auch Kritik, weil sie die Arbeit der untersuchenden Parlamentarier abkanzelte und Unterlagen im Shredder landeten.

Zuvor, als erste Frau an der Spitze des OGH von 2007 bis 2011, präsentierte Griss den lang im Schatten der zwei anderen Höchstgerichte gestandenen Gerichtshof mit neuem Selbstbewusstsein. Sie übte etwa geharnischte Kritik am Justiz-Sparpaket 2010 – und zum Abschied als Präsentin richtete Griss der Politik aus, dass endlich Strukturreformen statt Scheinsparmaßnahmen geboten wären.

Im OGH selbst bemühte sich Griss, Abläufe und Infrastruktur, aber auch Motivation und Einbindung der Mitarbeiter zu verbessern. Dabei stellte sie auch so manche “Tradition” infrage, etwa mit ihrem Bemühen, die – meist wissenschaftlich-detailreiche ausgeführten – Urteile kürzer und besser verständlich zu machen.

Ratschläge an die Politik hatte Griss schon früher parat, etwa als sie dieser beim Mietrecht Untätigkeit vorwarf und die Praxis kritisierte, es allen Recht machen zu wollen. Immer wieder kursierte ihr Name, wenn die ÖVP eine Justizministerin suchte.

Irmgard Griss wurde am 13. Oktober 1946 in Bösenbach in der Weststeiermark geboren. Sie studierte in Graz und an der Havard Law School und arbeitete sich bis zur Präsidentin des Obersten Gerichtshofs hoch. Die Mutter zweier erwachsener Söhne ist mit einem Grazer Rechtsanwalt verheiratet und ist auch selbst geprüfte Anwältin. Sie war Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs, unterrichtete Zivil- und Handelsrecht an der Uni Graz und war (von 1969 bis 1974) auch freie Mitarbeiterin des ORF Steiermark.

Bundespräsident: Knolls 13,6 Prozent bestes Ergebnis Unabhängiger

Gelingt Irmgard Griss die Kandidatur bei der Bundespräsidentenwahl, gehört sie zu jenem Drittel der bisher 31 Bewerber, die nicht von einer Parlamentspartei nominiert wurden. Das beste Ergebnis der Parteifreien schaffte Gertraud Knoll im Jahr 1998 mit 13,6 Prozent. Knoll war allerdings nicht ganz ohne Parteiunterstützung in diese Wahl gegangen: Abgeordneter dreier Parlamentsparteien – SPÖ, Grüne und LIF – hatten ihre “überparteiliche” Kandidatur unterstützt; offizielle Wahlempfehlungen gab es jedoch keine. Der Rekord gelang ihr auch, weil die SPÖ bei der Wiederwahl Thomas Klestils keinen eigenen Kandidaten ins Rennen schickte. Davon profitierte 1998 noch ein zweiter parteifreier Bewerber: Richard Lugner gelang mit 9,9 Prozent das zweitbeste “unabhängige” Ergebnis.

Der dritte “Unabhängige”, Karl Walter Nowak, blieb mit 1,9 Prozent weit unter einem Zehntel – ebenso wie all die anderen “Unabhängigen” in den bisher zwölf Volkswahlen. Vergleichsweise gut schnitt noch Freda Meissner-Blau 1986 (deren Grüne erst im Herbst darauf in den Nationalrat einzogen) mit 5,4 Prozent ab.

Als “unabhängige” Kandidaten zogen zuletzt auch die amtierenden Präsidenten in ihre Wiederwahl – wobei aber immer Parlamentsparteien offiziell empfahlen, ihnen die Stimme zu geben. So ging der 1992 von der ÖVP aufgestellte Klestil 1998 als “Unabhängiger” in die Wiederwahl, unterstützt durch Wahlempfehlungen von ÖVP und FPÖ. Heinz Fischer – 2004 von der SPÖ nominiert – trat 2010 als “Unabhängiger” an, die SPÖ finanzierte allerdings mit einem Wahlfonds seinen Wahlkampf mit, und auch die Grünen gaben eine Wahlempfehlung für ihn ab. Quasi gemeinsamer Kandidat der beiden Traditionsparteien war 1980 Rudolf Kirchschläger. 1974 hatte den Parteifreien die SPÖ nominiert, bei der Wiederwahl gab auch die ÖVP eine Wahlempfehlung für ihn ab.

Damit gelang Kirchschläger 1980 der Rekord: Er legte 1980 die Latte auf 79,9 Prozent, Fischer blieb 2010 mit 79,3 Prozent nur knapp darunter.

Um das Amt des Bundespräsidenten beworben haben sich bisher 31 Österreicher in den zwölf Volkswahlen seit 1951. Sieben Kandidaten traten bei zwei Wahlen an – darunter nicht nur Bundespräsidenten, die sich um eine Wiederwahl bewarben, sondern auch Heide Schmidt. Sie tat dies für zwei unterschiedliche Parteien, erst für die FPÖ, dann für das LIF.

Kandidaten ohne Parlamentspartei im Hintergrund gab es bei den Wahlen 1951, 1963, 1980, 1986, 1998 und 2010. 1951 waren es zwei, Ludovica Hainisch vom “Ergokratischen Verband aller Schaffenden” sowie der Privatmann Johannes Ude, 1963 Josef Kimmel von der “Europäischen Föderativen Partei”. 1980 trat Norbert Burger für die NDP an. 1986 wurde der aus der FPÖ ausgetretene Otto Scrinzi von einzelnen FPÖ-Politikern und der NDP unterstützt. Als unabhängige Kandidatin trat damals – noch ein halbes Jahr vor dem Einzug der Grünen ins Parlament – auch Meissner-Blau an.

Nachdem 1992 alle Parlamentsparteien (wie zuvor nur 1951) Kandidaten ins Rennen geschickt hatten, gab es 1998 formal nur eine Parteikandidatin, Heide Schmidt für das LIF. Klestil bewarb sich als “unabhängiger” Kandidat, unterstützt von ÖVP und FPÖ. Am Stimmzettel standen noch drei weitere Kandidaten “ohne Partei”: Gertraud Knoll (deren Kandidatur von einzelnen SPÖ-, Grünen und LIF-Kandidaten unterstützt wurde), Richard Lugner und Karl Walter Nowak.

Nach der Wahl 1998 wurde die Privilegierung der Abgeordneten-Unterschriften abgeschafft: Früher reichten fünf davon für eine Kandidatur, jetzt zählen sie ebenso wie die der sonstigen Wahlberechtigten – und jeder Kandidat muss 6.000 Unterschriften sammeln.

2004 gab es ein Duell zwischen SPÖ-Bewerber Heinz Fischer und ÖVP-Kandidatin Benita Ferrero-Waldner ohne sonstige Mitbewerber. 2010 war Barbara Rosenkranz die einzige von einer Parlamentspartei, der FPÖ, nominierte Bewerberin. Fischer stand als “Unabhängiger” (von SPÖ und Grünen empfohlen) am Stimmzettel, Rudolf Gehring hatte die Christen-Partei hinter sich, die es allerdings nie ins Parlament geschafft hatte.

Bundespräsident: Habsburger dürfen kandidieren

Am 8. Juli 2016 endet die zweite Amtszeit von Bundespräsident Heinz Fischer. Dann muss ein neues Staatsoberhaupt angelobt werden. Gewählt werden dürfte es am 24. April. Neu wird nicht nur der Amtsinhaber sein, sondern auch ein paar Regeln seiner Wahl: Erstmals dürfen Habsburger kandidieren, Kandidaturen müssen eine Woche früher eingereicht werden und Briefwähler haben keine Nachfrist mehr. Fischer darf im nächsten Jahr nicht mehr antreten, die Verfassung erlaubt dem Bundespräsidenten nur maximal zwei sechsjährige Amtsperioden direkt hintereinander. Also sind die Parteien auf der Suche nach Kandidaten – und sehen auch Parteiunabhängige wie Irmgard Griss eine Chance, in die Hofburg einzuziehen.

Vom Bundespräsidentenwahlgesetz ist noch lange Zeit für die Kandidatensuchen: Erst 37 Tage vor der Wahl bis spätestens 17.00 Uhr müssen die Wahlvorschläge bei der Bundeswahlbehörde eingereicht werden. Das ist sieben Tage früher als 2010, damals standen 30 Tage im Gesetz. Der Grund dafür ist, dass die achttägige Nachfrist für die Briefwähler gestrichen wurde: Auch ihre Stimmen müssen, wie schon bei der Nationalrats- und den Landeswahlen, heuer am Wahlsonntag zu Wahlschluss bei der Bezirkswahlbehörde liegen.

Mit der Vorverlegung wäre – beim Wahltermin 24. April – nicht der Karfreitag, sondern der 18. März Ende der Einreichfrist. Das ist, wie schon 2010, der Palmfreitag. Womit die Bundeswahlbehörde in der Karwoche viel Arbeit hat: Da sind die Wahlvorschläge zu prüfen, damit sie gesetzeskonform am 31. Tag vor der Wahl, also am Gründonnerstag, abgeschlossen und veröffentlicht werden können.

Ehe sie einreichen können, müssen die Bewerber Unterstützungserklärungen sammeln – und zwar alle zumindest 6.000 Unterschriften von Wahlberechtigten. Denn bei der Direktwahl des Staatsoberhauptes zählen, anders als bei Nationalratswahlen, die Unterschriften von Bürgern und Abgeordneten gleich viel. Auch von Parteien nominierte Kandidaten müssen also ab dem Stichtag (der Ende Februar angesetzt werden dürfte) Unterschriften sammeln.

Antreten könnte heuer auch Ulrich Habsburg-Lothringen: Er hatte schon 2010 Unterschriften gesammelt, hätte aber nicht kandidieren dürfen, auch wenn er – was nicht der Fall war – die 6.000 nötigen bekommen hätte. Denn damals war “Mitgliedern regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben” das Antreten bei der Bundespräsidentenwahl noch verboten. 2011 wurde dieses “Habsburger-Kandidaturverbot” gestrichen.

(apa/red)

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