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72-Jährige in Favoriten getötet: Mordprozess gegen 19-Jährigen

In diesem Wohnhaus in Favoriten wurde eine 72-Jährige brutal ermordet
In diesem Wohnhaus in Favoriten wurde eine 72-Jährige brutal ermordet ©APA
Am Mittwoch muss sich jener 19 Jahre alte Bursch vor einem Wiener Schwurgericht verantworten, der am 15. Jänner 2016 eine Witwe in ihrer Wohnung in der Davidgasse in Favoriten in einem Gewaltexzess getötet haben soll. Der Kochlehrling dürfte aus nichtigem Anlass auf Maria S. (72) - sie hatte ihn wegen Rauchens im Hausflur zur Rede gestellt - losgegangen sein.
Witwe in Favoriten erschlagen

Im Fall des 19-jährigen Kochlehrlings, der Mitte Jänner 2016 eine Witwe in Wien-Favoriten in einem regelrechten Gewaltexzess ermordet haben soll, wurde der Prozesstermin festgelegt. Am 7. September muss sich der junge Mann wegen Mordes vor dem Straflandesgericht verantworten. Laut Anklage schlug der Bursch mit einem Blumentopf und anderen stumpfen Gegenständen der Pensionistin den Schädel ein und fügte ihr mit einem Messer 16 Stiche im Brust- und Halsbereich zu.

Mord in Favoriten: 19-jähriger Täter regelrecht im Blutrausch gewesen

Der in einem Wiener Innenstadt-Hotel als Kochlehrling beschäftigte Bursch dürfte die 72 Jahre alte Maria S. laut Anklage aus nichtigem Anlass in einem regelrechten Blutrausch zu Tode gebracht haben. Er wollte seinen Bruder besuchen, der im selben Haus im Anna-Boschek-Hof wie das spätere Opfer lebte. Im Hausgang begegnete der 19-Jährige zufällig der Witwe, die ihn zur Rede stellte, weil sie ihn beim Rauchen erwischt hatte. Möglicherweise fielen auch abfällige Bemerkungen über die türkischen Wurzeln des in Wien geborenen Jugendlichen. Der 19-Jährige ärgerte sich jedenfalls derart, dass er schließlich zur Wohnungstür der 72-Jährigen ging und anläutete.

19-Jähriger wollte der Witwe den Kopf abtrennen

Als die Frau aufmachte, soll er ihr nicht nur mit einem Blumentopf und anderen stumpfen Gegenständen den Schädel eingeschlagen und mit einem Messer 16 Stiche in Brust und Hals zugefügt haben. Laut Anklageschrift wurde das von dem Angriff völlig überraschte Opfer auch mit brennenden Kerzen und einem Bügeleisen malträtiert. Am Ende öffnete der Täter der Staatsanwaltschaft zufolge mit dem Messer den Hals und versuchte der Getöteten den Kopf abzuschneiden. Im Obduktionsgutachten wurden unter anderem eine vollständige Durchtrennung der rechten Halsschlagader, eine vollständige Durchtrennung der linken Drosselvene und eine vollständige Zertrümmerung des Schädels beschrieben.

Zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig

Folgt man dem Gutachten des beigezogenen Psychiaters Karl Dantendorfer, hatte die Bluttat eine sexuelle Komponente, die den Angeklagten nach Dafürhalten des Sachverständigen besonders gefährlich macht. Es fehle an der Bereitschaft des 19-Jährigen, sich mit seiner sexuellen Devianz auseinanderzusetzen, so Dantendorfer. Grundsätzlich war der Bursch laut Gutachten aber zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Der Psychiater fand bei der Exploration zwar eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, allerdings in keinem Ausmaß, das einem Schuldausschließungsgrund gleichkommt.

Einweisung in Anstalt bei Schuldspruch beantragt

Die Staatsanwaltschaft Wien hat daher gegen den bisher Unbescholtenen eine Mordanklage eingebracht und für den Fall eines Schuldspruchs seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher im Sinn des Paragrafen 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) beantragt. Dantendorfer hält den 19-Jährigen für derart gefährlich, dass er davon ausgeht, dass dieser ohne entsprechende, im Maßnahmenvollzug gewährleistete Behandlung unter dem Einfluss seiner geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen wird.

(APA/Red.)

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