Falschparker im Advent lassen die Kassen der Stadt klingeln: Wer laut ÖAMTC nichts zu verschenken hat, sollte Falschparken unbedingt sein lassen. Bis zu 400 Euro kann die Wiederbeschaffung eines auf einem Behinderten- oder Busparkplatz abgestellten Autos kosten.
Falschparken: Was kostet wieviel?
Die Abschleppung kostet dem ÖAMTC zufolge saftige 242 Euro. Die Gebühr für die Verwahrung des Fahrzeuges am Abschleppplatz der MA 48 in Simmering beträgt 9,- Euro pro Tag. Die Strafe schlägt bei verkehrsbehinderndem Parken in der Regel mit 108 Euro (bis zu 726 Euro bei schweren Vergehen – etwa das Parken auf Behindertenparkplätzen) zu Buche. Wer dann noch sein Auto mit dem Taxi holt, zahlt insgesamt fast 400 Euro.
Achtung: Hier wird besonders gern abgeschleppt
Besonders abschleppgefährdet sind Autos, die in zweiter Spur, auf Behinderten-Parkplätzen, in Straßenbahn- oder Bushaltestellen, vor Hauseinfahrten oder in Taxizonen abgestellt werden. Auch auf Durchzugsstraßen, wie z.B. dem Gürtel, wird – bei dem in Verkehrspitzenzeiten geltenden Halteverbot – rigoros abgeschleppt.
Vorsicht vor Anrainerparkplätzen
In den Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9 und 12 gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen ausnahmslos 24 Stunden pro Tag sieben Tage die Woche nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden – also auch nicht von Motorrädern und Mopeds. Kosten: 36 Euro.
Tipps vom ÖAMTC:
- Sollten Sie einer der wenigen Glücklichen sein, der z.B. nahe der Mariahilfer Straße einen Parkplatz finden konnte, bitte vergewissern Sie sich unbedingt, ob es nicht ein Anrainerparkplatz ist.
- Auch die teuerste Parkgarage ist günstiger als eine Abschleppung