Der Grund liegt in der speziellen Berechnungsmethode, die es den Roten leichter macht, mehr Mandate in den großen Flächenbezirken abzuschöpfen.
Wien-Wahl: So werden die Sitze vergeben
Nach jeder Wien-Wahl werden 100 Sitze im Gemeinderat bzw. Landtag vergeben. Das passiert in einem zweistufigen Verfahren, das in der aus 1996 stammenden Gemeindewahlordnung festgelegt ist. Im ersten Schritt geht es um die 18 Wahlkreise, in die Wien unterteilt ist. Sie sind grundsätzlich mit den Bezirken ident – mit Ausnahme des 1., 4., 5. und 6. sowie des 7., 8. und 9. Bezirks, die jeweils zu einem Wahlkreis zusammengefasst werden. In diesen Wahlkreisen werden die sogenannten Grundmandate vergeben, wobei sich deren Anzahl nach den wahlberechtigten Personen des jeweiligen Wahlkreises richtet.
Wahlzahl: Debatte um “plus 1”
Als Voraussetzung dafür braucht es die Wahlzahl. Sie legt fest, wie viele absolute Stimmen man für je ein Grundmandat braucht. Ermittelt wird sie, indem die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen durch die Anzahl der zu vergebenden Grundmandate plus 1 dividiert wird. Und genau um dieses historisch gewachsene “plus 1” dreht sich die rot-grüne Debatte. Denn durch diesen Zusatz werden die benötigten Stimmen gesenkt, die Grundmandate werden also “billiger”. Gibt es etwa zehn Mandate zu holen, braucht man dafür nicht zehn Prozent, sondern nur 9,09 Prozent der Stimmen.
In Flächenbezirken (z .B. Floridsdorf, Donaustadt oder Favoriten), die viele Grundmandate zu vergeben haben, ist die SPÖ traditionell stark. Sie kann folglich viele dieser “billigen” Grundmandate abschöpfen – was in der Vergangenheit dazu führte, dass die Roten mit insgesamt weniger als 50 Prozent der Stimmen trotzdem die absolute Mandatsmehrheit einheimsen konnten.
Wien-Wahl: Grüne vs. SPÖ
Die Grünen wollten dieses “plus 1” ursprünglich gegen Null senken, die Sozialdemokraten freilich an diesem “Verzerrer” möglichst festhalten. Glaubt man den Grünen, haben sich die beiden Parteien nun auf eine Reduktion auf 0,6 für die anstehende Wien-Wahl und auf 0,5 ab dem Urnengang 2020 geeinigt. Die SPÖ dementierte einen Kompromiss am gestrigen Donnerstag jedoch vehement.
Vergabe der Restmandate
Nicht geschraubt wird indes am zweiten Schritt der Mandatsermittlung. In diesem werden die “Restmandate” zugewiesen – also jene Gemeinderatssitze verteilt, die durch Grundmandate nicht schon vergeben worden sind. Dafür werden alle Reststimmen aus dem ersten Schritt sowie jene Stimmen von Parteien, die zwar die Fünf-Prozent-Hürde geschafft, aber kein Grundmandat erreicht haben, herangezogen. Die Verteilung in diesem Verfahren ist etwas komplexer, hat aber grundsätzlich keinen mehrheitsfördernden Mechanismus eingebaut. Allerdings: Die Berechnungsmethode macht Restmandate relativ “teuer”, wodurch kleine Parteien ihren Grundmandate-Nachteil nur schwer aufholen können.
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(apa/red)