Die Grünen wollen durch Eingriff in die Geschäftsordnung die Änderung der Mandatsermittlung doch noch durchbringen. Die SPÖ hält dies für rechtlich nicht machbar. Landtagspräsident Harry Kopietz (SPÖ) wollte sich am Dienstag auf APA-Anfrage inhaltlich nicht zur Causa äußern und verwies auf die Präsidiale.
Unterschiedliche Auffassungen
Er habe die von den Grünen am gestrigen Montag eingebrachten Anträge bereits an alle anderen im Landtag vertretenen Fraktionen weitergeleitet, berichtete Kopietz. Zu den unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen Rot und Grün wolle er sich “sicher nicht” im Vorfeld der Sitzung äußern, so der Landtagspräsident. Man werde derlei Fragestellungen sowie das gesamte Prozedere in der Präsidiale besprechen. Sie findet am Mittwoch, 25. März, statt.
Wahlrechtsdebatte in Wien
Die Wahlrechtsdebatte ist inzwischen längst in den juristischen Tiefen der Geschäftsordnung angelangt. Die Grünen hatten angekündigt, Anträge zu einer Änderung derselben einzubringen. Dadurch soll erreicht werden, dass der eigentliche Antrag zur Eliminierung des mehrheitsfördernden – und somit die SPÖ begünstigenden – Faktors vom Landtagspräsidenten zwingend zur Abstimmung zugelassen werden muss.
Neues Wahlrecht in Wien
SPÖ-Klubchef Rudi Schicker konterte mit Verweis auf die Stadtverfassung umgehend, dass Änderungen der Geschäftsordnung nicht sofort, sondern erst nach Kundmachung im Amtsblatt bzw. nach Abrufbarkeit im Internet wirksam würden. Heute auf die Schicker’schen Einwände angesprochen, hieß es seitens der Grünen nur, dass man in der Sache eine andere Rechtsansicht habe als die SPÖ.
(APA)