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"Wie eine Hinrichtung": Mordprozess-Auftakt um Kopfschuss in Wien-Brigittenau

Der Beschuldigte beim Mordprozess-Auftakt in Wien.
Der Beschuldigte beim Mordprozess-Auftakt in Wien. ©APA
Am Landesgericht wurde am Montag der Mordprozess gegen einen 28-Jährigen eröffnet, der am 16. April 2017 in Wien-Brigittenau einen 26-Jährigen auf offener Straße mit einem Kopfschuss aus seiner Pistole vorsätzlich getötet haben soll. "Für mich kam es in diesem Moment vor wie eine Hinrichtung",  schilderte eine Augenzeugin.
Beim Mordprozess-Auftakt
Schütze geständig
Laufende Ermittlungen
Leiche in Wien-Brigittenau gefunden

Allerdings nährte die Verhandlung, die am Dienstag fortgesetzt wird, weitere Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten, nachdem diese bereits von einem ballistischen Gutachten infrage gestellt wurde. Vier unbeteiligte Zeugen konnten den 28-Jährigen nicht als Schützen identifizieren, eine von ihnen schloss ihn explizit als Täter aus. “Opfer und Täter waren ungefähr von derselben Größe. Er kommt mir zu groß vor”, bemerkte die 43-Jährige, die mit ihren Lebensgefährten im Gastgarten einer Konditorei saß, als in der Jägerstraße der tödliche Schuss fiel. Der Angeklagte misst 1,97 Meter, während der Getötete 1,84 Meter groß war.

Mordprozess um Kopfschuss in Wien eröffnet

Der Angeklagte selbst trug auch nicht viel dazu bei, Licht ins Dunkel zu bringen. “Ich dachte, dass ich das gemacht habe. Aber ich habe es nicht gemacht”, sagte er in seiner Einvernahme. Und weiter: “Es tut mir sehr leid, was passiert ist. Aber ich bin nicht schuldig.” Danach machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und beantwortete keine Fragen zum Ablauf des Geschehens und seinem Verhalten nach der Tat.

Der Kosovare, der vor sieben Jahren nach Österreich gekommen war und sich als Arbeiter auf Baustellen verdingte, hatte sich wenige Minuten nach dem tödlichen Schuss mit den Worten “Ich habe die Scheiße da gerade gemacht auf der Jägerstraße. Ich wollte das nicht” auf einer nahe gelegenen Polizeiinspektion gestellt. Damit konfrontiert, korrigierte er sich und gab “Ich wusste nicht, wie das passiert ist” zu Protokoll. Mehr war ihm nicht mehr zu entlocken.

In dem Verfahren hatte es wenige Tage vor der Hauptverhandlung einen Knalleffekt gegeben, als der Schießsachverständige Ingo Wieser ein Gutachten vorlegte, demzufolge der Schuss aus einer Entfernung von mindestens eineinhalb bis zwei Metern abgegeben wurde. Das Projektil war dem aus Bosnien stammenden Opfer durch den angehobenen rechten Oberarm in den Kopf gegangen und an der linken Scheitelhöhle wieder ausgetreten. Der Angeklagte hatte auf der Polizeiinspektion erklärt, er sei vom 26-Jährigen im Zuge einer Aussprache um eine Frau, an der vermutlich beide Interesse hatten, angegriffen worden und habe diesen abwehren wollen, indem er ihm seine Pistole Marke Tokarev auf den Kopf schlug. Dabei habe sich unabsichtlich ein Schuss gelöst, weil ihm sein Kontrahent die Hand wegstieß.

“Ehrlicher Lackl” oder Mörder?

Der Schießsachverständige geht allerdings davon aus, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Schussabgabe am Boden lag, seinen rechten Arm abwehrend hob und der vor ihm stehende Schütze schräg nach unten feuerte. Diese Version nahm allerdings kein einziger der bisher vernommenen Zeugen wahr, die vielmehr übereinstimmend erklärten, der 26-Jährige sei noch gestanden, ehe es krachte.

Von Wieser durchgeführte Untersuchungen der Tatwaffe und Falltests mit der Pistole ergaben, dass eine Schussauslösung durch einen Schlag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. Darüber hinaus konnten an der ebenfalls sichergestellten Bekleidung des Angeklagten keine Schmauchspuren gefunden werden. Fazit des Sachverständigen: “Falls der Angeklagte das untersuchte Gewand bei der Tat getragen hat, konnten keine sicheren Anhaltspunkte für eine Schussabgabe nachgewiesen werden.”

Das Nichtvorhandensein von Schmauchspuren schließe den Angeklagten “als Täter nicht aus”, hielt Staatsanwalt Christoph Wancata dem entgegen. Er gab sich in seinem Eingangsplädoyer felsenfest überzeugt, den richtigen Mann angeklagt zu haben: “Ich gehe davon aus, dass der Angeklagte geschossen hat.” Es gebe “kein einziges Beweisergebnis, dass gegen eine Schussabgabe spricht”, meinte Wancata.

Die Verteidiger Werner Tomanek und Philipp Wolm bezeichneten die Mordanklage demgegenüber als “Arbeitshypothese”. Der Angeklagte hätte keine Gelegenheit gehabt, sich zu waschen oder die Kleider zu wechseln, um allfällige Schmauchspuren zu entfernen, gab Wolm zu bedenken: “Der Schuss ist um 15.05 Uhr gefallen. Um 15.11 Uhr war er schon auf der Polizeiinspektion und wurde festgenommen.” Es sei daher “undenkbar, dass er geschossen hat”, betonte der Verteidiger. Sein Mandant sei “ein ehrlicher Lackl”, zweifle mittlerweile aber selbst an der Unfallversion. “Ein Mörder ist er sicher nicht”, betonte Wolm.

Prozess um Kopfschuss in Wien-Brigittenau wird fortgesetzt

Am Wiener Landesgericht für Strafsachen wird am Dienstag der Mordprozess gegen einen 28-jährigen Mann fortgesetzt, der am Ostersonntag einen 26 Jahre alten Bosnier auf offener Straße per Kopfschuss getötet haben soll. “Ich habe das nicht gemacht”, gab der Angeklagte beim Verhandlungsauftakt zu Protokoll. Zu weiteren Angaben zum Tathergang und seinem Verhalten nach der Tat war er nicht bereit.

Unmittelbar nach dem tödlichen Schuss hatte sich der 28-Jährige auf einer Polizeiinspektion gestellt und mit einem Schießunfall verantwortet. Im Mittelpunkt des zweiten Verhandlungstags werden der Gerichtsmediziner Christian Reiter und der Schießsachverständige Ingo Wieser stehen. Diese sollen klären, wie der 26-Jährige zu Tode gekommen ist und ob es sich beim Angeklagten um den Schützen handeln kann. Ob dieser – falls überhaupt – vorsätzlich geschossen hat, müssen die Geschworenen entscheiden. Die Verhandlung ist bis 15.00 Uhr anberaumt.

(APA/Red)

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