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Wie die EU tausende Flüchtlinge abschieben will

Gemeinsame Abschiebeflüge und Druck auf Drittstaaten.
Gemeinsame Abschiebeflüge und Druck auf Drittstaaten. ©EPA
Es ist die Kehrseite der "Willkommenskultur" in der EU-Flüchtlingsstrategie. Während Europa Menschen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien Schutz gewähren will, sollen Wirtschaftsflüchtlinge konsequent abgeschoben werden. Am Donnerstag wollen die EU-Innenminister einen zehnseitigen Plan für schnellere Abschiebungen beschließen. Dies könnte zigtausende Flüchtlinge betreffen.
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Laut Londoner “Times” (Mittwochsausgabe) sind allein im ersten Halbjahr mehr als 400.000 Menschen in die EU gekommen, die voraussichtlich kein Asyl erhalten werden.

Ziel Abschreckung:

“Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen mehr bei der Rückführung tun”, heißt es in dem Beschlussentwurf der Luxemburger EU-Ratspräsidentschaft für das Innenministertreffen. Tatsächlich wird die EU-Rückführungsrichtlinie bisher von den Mitgliedstaaten nicht konsequent angewendet. Laut EU-Kommission mussten 2014 weniger als 40 Prozent der Menschen, die einen Abschiebebescheid bekamen, tatsächlich die EU verlassen. “Erhöhte Rückführungsquoten” sollen nach der Beschlussvorlage fortan auch “als Abschreckung für illegale Einwanderung wirken”.

Mehr Menschen in Abschiebehaft:

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre “Haftkapazitäten” auszubauen. Damit soll verhindert werden, dass sich Einwanderer nach Ablehnung von Asylanträgen der Abschiebung durch Untertauchen oder Flucht in ein anderes EU-Land entziehen.

Abschiebedatenbank:

Um Asylmissbrauch durch einen Wechsel zwischen den EU-Staaten zu verhindern, soll die EU-Kommission möglichst schon 2016 die Eintragung von Einreiseverboten und Abschiebeentscheidungen in das elektronische Schengen-Informationssystem (SIS) verpflichtend machen. Begrüßt wird in dem Ministerentwurf auch der Kommissionsplan, die europäische Fingerabdruckdatenbank EURODAC “für Rückführungszwecke” zu nutzen.

Gemeinsame Abschiebeflüge:

Abschiebungen sind bisher nationale Angelegenheit. Die EU-Grenzbehörde Frontex soll aber fortan gemeinsame Abschiebeflüge mehrerer Mitgliedstaaten finanzieren und organisieren. Bei Frontex wird dazu “umgehend” eine eigene Rückkehrabteilung gegründet.

Schnelle Eingreifteams:

Im Dezember will die Kommission Gesetzesvorschläge unterbreiten, wie das Frontex-Mandat ausgeweitet werden kann. Ein Ziel ist es dabei auch “schnelle Eingreifteams für Rückführungen” einzurichten. Sie sollen Mitgliedstaaten vor Ort auch Unterstützung bei der Identifizierung von Flüchtlingen und bei der Zusammenarbeit mit Herkunftsländern zur Vorbereitung von Rückführungen leisten.

Druck auf Herkunftsländer:

Für Abschiebungen ist die EU auf die Bereitschaft von Herkunftsländern etwa in Afrika angewiesen, ihre Staatsangehörigen auch wieder aufzunehmen. “Es sollte eine feine Balance aus Anreizen und Druck genutzt werden, um die Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei der Wiederaufnahme und Rückführung zu verbessern”, heißt es in der Ministervorlage. Die EU will dabei nach einem “Mehr-für-mehr-Prinzip” auch die Entwicklungshilfe als Druckmittel einsetzen und von der Bereitschaft zur Zusammenarbeit abhängig machen. Die EU-Kommission wird aufgefordert, binnen sechs Monaten “maßgeschneiderte Pakete” für einzelne Länder auszuarbeiten.

EU-Passersatz

Da viele Flüchtlinge keine Pässe haben, will Brüssel Drittstaaten dazu bringen, einen “EU laissez-passer” zu akzeptieren. Er solle akzeptiertes “Standardreisedokument für die Ausweisung von Drittstaatenangehörigen” werden. Diplomaten zufolge ist dies eine der schwierigsten Fragen im Verhältnis zu Drittstaaten, denn vielfach ist unklar, ob die Menschen tatsächlich aus den Ländern kommen, die sie in Europa angeben.

Aufnahmezentren in Drittstaaten:

Geprüft werden soll, ob in Drittstaaten “sichere und tragfähige Aufnahmekapazitäten” geschaffen werden können, die Flüchtlingen eine “dauerhafte Perspektiven” bieten, bis sie zurück in ihre Heimat können. Dies könnte etwa für Länder rund um Syrien wie Jordanien oder den Libanon gelten. Die EU-Staaten könnten nach der Beschlussvorlage Asylanträge der von dort kommende Menschen nach Artikel 33 der EU-Asylverfahrensrichtlinie dann als unzulässig einstufen und sie in diese Länder zurückschicken.

Freiwillige Rückkehrprogramme:

Die EU will auch durch gemeinsam organisierte Rückkehrprogramme Flüchtlinge dazu bringen, freiwillig in ihre Heimat zurückzukehren. Auf nationaler Ebene geschieht dies bisher bereits durch Anreize wie Starthilfezahlungen.

(APA)

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