Bilanz nach dem zweiten Adventwochenende: Von Freitag bis Sonntag wurden insgesamt 216 Fahrzeuge von illegalen Parkplätzen abgeschleppt, um insgesamt 58 weniger als am zweiten Adventwochenende des letzten Jahres. Dies entspricht einer Abnahme in Sachen Falschparker von über 21 Prozent.
Falschparker: Weniger wurden abgeschleppt
Waren es im Vorjahr allein am Samstag 135 entfernte Fahrzeuge, so musste der Abschleppdienst am 8. Dezember dieses Jahres 85 Mal einschreiten, um die Sicherheit und die Flüssigkeit des Verkehrs aufrechtzuerhalten. Aber auch in Summe wurden an den beiden vergangenen Adventwochenenden mit insgesamt 491 abgeschleppten Fahrzeugen um immerhin 13 Prozent weniger verkehrsbehinderte Fahrzeuge entfernt.
Die Disziplin der Autofahrer scheint dieses Jahr erhöht zu sein, das breite Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel in Wien wird stärker genutzt. Für die MA 48 ist das Abschleppen kein Gewinn, sondern ein Kostenersatz für den allgemeinen Aufwand ihrer Tätigkeit im Sinne der Sicherheit der Wienerinnen und Wiener. Einsatzkräfte wie die Rettung oder die Feuerwehr müssen jederzeit ungehindert zu Unfallstellen oder Wohnungsbränden zufahren können. Eine Verzögerung nur weniger Minuten, die durch Falschparker entsteht, kann fatale Folgen für die Betroffenen haben.
Über den MA 48-Abschleppdienst
Der Anlass für die Gründung einer eigenen Abschleppgruppe bei der MA 48 war ein trauriger: Im Jahr 1974 kam eine Frau beim Brand ihrer Wohnung in der Wiener Innenstadt ums Leben, der Feuerwehr war von falsch geparkten Fahrzeugen die Zufahrt versperrt worden.
Hotspots waren auch am vergangenen Wochenende die Umgebung der zahlreichen Adventmärkte und Einkaufszentren, aber auch Lade- und Behindertenzonen bzw. Haltestellenbereiche, wo verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge entfernt werden müssen. In der Arbeiterstrandbadstraße, der Südportalstraße und im Bereich des Schlosses Schönbrunn, wo an allen Adventwochenenden für Pkws temporäre Halteverbote gelten, musste 18 Mal abgeschleppt werden. Das Parken ist hier den großen Reisebussen vorbehalten – Falschparker sind ein Fall für den Abschleppdienst.