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Weitere Wiener Ärztin wegen fehlender PAP-Befunde unter Betrugsverdacht

Eine zweite Wiener Ärztin steht unter Betrugsverdacht
Eine zweite Wiener Ärztin steht unter Betrugsverdacht ©BilderBox.com
Wie nun bekannt wurden, soll eine weitere Wiener Gynäkologin Krebsvorsorgeuntersuchungen, sogenannte PAP-Abstriche, ohne Befunde der Krankenkasse verrechnet haben. Die WGKK stieß nach einer Überprüfung wegen eines ähnlichen Falls auf die Frau.
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Gynäkologin erhielt Berufsverbot

Nachdem bereits im Vorjahr ein ähnlicher derartiger Fall um eine Wiener Gynäkologin publik wurde, hat die Wiener Gebietskrankenkasse die Verrechnung aller 96 Frauenärzte in der Bundeshauptstadt überprüft und ist fündig geworden. Dieses Mal sind 1.436 Frauen betroffen.

Fehlende PAP-Absstriche einer Gynäkologin

Die WGKK geht davon aus, dass seit Beginn des Jahres 2011 rund 6.500 PAP-Abstriche verrechnet worden sind, die entweder gar nicht vorgenommen, jedenfalls aber nicht an ein Pathologie-Institut bzw. an einen Pathologen zur Befundung übermittelt worden sind.

Die betroffenen Frauen werden nun mit Briefen über den Fall verständigt. Die WGKK hat den Vertrag mit der betroffenen Ärztin gekündigt.

“Eine” Ordination von MA40 gesperrt

Am Montag hat die Wiener Gebietskrankenkasse eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt sowie das Gesundheitsamt, die Ärztekammer und die Patientenanwältin informiert. Nach APA-Informationen wurde die betroffene Ordination der Gynäkologin am Mittwoch bereits behördlich versperrt.

Vonseiten der MA40 (Sozial- und Gesundheitsrecht) konnte man aufgrund der Amtsverschwiegenheit zum konkreten Fall keine Auskunft erteilen. Es wurde nur bestätigt, “dass am 29. Jänner 2014 eine Ordination – bei der Verdacht besteht, dass Krebsabstriche nicht befundet worden sind – in Wien von der MA40 mit sofortiger Wirkung gesperrt wurde”. Bis zur nachweislichen Behebung sämtlicher Missstände bleibe diese Ordination geschlossen. Die Magistratsabteilung hat zudem ein Verfahren bezüglich eines temporären Berufsverbots eingeleitet. Die Wiener Ärztekammer hat an den Disziplinarrat der Österreichischen Ärztekammer eine Sachverhaltsdarstellung mit der Bitte um weitere Veranlassung geschickt.

Laut WGKK “Ordinationschaos”

Auf die Unregelmäßigkeiten stieß die WGKK bei einer Kontrolle aller 96 Wiener Gynäkologen, nachdem bereits im November 2013 ein ähnlicher Fall publik geworden war. Damals waren 826 Frauen betroffen, nun sind es 1.436 Frauen. Dass es so viele Patientinnen trifft, dürfte am “Ordinationschaos” gelegen haben, sagte Franz Schenkermayr, in der WGKK für die Missbrauchsbekämpfung und -prävention verantwortlich. Die Ärztin hatte sehr viele Patientinnen und könnte überfordert gewesen sein.

“Es ist schockierend, dass wir nun auf einen zweiten derartigen Fall binnen weniger Monate gestoßen sind”, sagte Schenkermayr. Dass die Unregelmäßigkeiten drei Jahre lang nicht aufgefallen sind, liegt laut Schenkermayr an folgender Vorgehensweise: “Ein Zusammenführen der Daten von Gynäkologen und Pathologen hat es bislang nicht gegeben. Die Betonung liegt auf bislang, denn jetzt schaut die Welt anders aus.”

Ärztin bislang unauffällig

Vonseiten der WGKK gebe es regelmäßige Kontrollen, die betroffene Ärztin ist dabei jedoch nie aufgefallen. Auch vonseiten der Patientinnen gab es keine Beschwerden. Jedoch als die Überprüfungen der Wiener Gynäkologen bereits am Laufen waren, hat es einen Hinweis einer Patientin gegeben, der aufgefallen war, dass auf ihrem Leistungsblatt, das jährlich verschickt wird, zwar die gynäkologische Leistung, jedoch nicht die pathologische verrechnet wurde, berichtete Schenkermayr.

Die WGKK geht davon aus, dass seit Beginn des Jahres 2011 rund 6.500 PAP-Abstriche verrechnet worden sind, die gar nicht vorgenommen wurden. In etlichen Fällen hat die Ärztin pro Patientin sogar mehrere Abstriche verrechnet. “Die Versicherten werden von uns per Brief verständigt und darauf aufmerksam gemacht, dass sie eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen aufsuchen sollten, um die Untersuchung nachzuholen. Weiters wird in dem Schreiben eine Hotline angeführt, an die sich die Patientinnen wenden können, wenn sie Fragen haben”, so Schenkermayr.

“Aufs Schärfste zu verurteilen”

“Sollte sich der Verdacht gegen die Ärztin bewahrheiten, ist dieser Versicherungsbetrug, der letztendlich die gesamte Solidargemeinschaft aller sozialversicherten Patienten betrifft, aufs Schärfste zu verurteilen”, reagierte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres auf den neuen Fall. Betroffene könnten sich jederzeit an die Ärztekammer wenden. “In jedem einzelnen Fall werden wir versuchen, unbürokratisch und rasch zu helfen”, so Szekeres.

(apa/red)

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