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Wiener Gynäkologin mit vorübergehendem Berufsverbot belegt

Berufsverbot für die Wiener Ärztin.
Berufsverbot für die Wiener Ärztin. ©APA/Sujet
Eine Wiener Gynäkologin wird verdächtigt, Krebs-Vorsorgeuntersuchungen (PAP-Abstriche) ohne Befunde der Krankenkasse verrechnet zu haben. Die Ärztin darf inzwischen nicht mehr Patienten in ihrer Ordination empfangen.
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Denn die Magistratsabteilung 40 hat mit sofortiger Wirkung ein vorübergehendes Berufsverbot verhängt, bestätigte man am Freitag diesbezügliche Medienberichte. Das Berufsverbot gilt bis zum Abschluss des bereits eingeleiteten Strafverfahrens. “Gegen die betroffene Ärztin wurde ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Wien eingeleitet. Das ermöglichte der MA 40, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens den vorläufigen Entzug der Berufsberechtigung zu überprüfen.

Als Ergebnis hat die Magistratsabteilung 40 am 7. November aufgrund von Gefahr in Verzug mit sofortiger Wirkung ein temporäres Berufsverbot verhängt”, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme der Behörde.

826 Frauen von Gynäkologin behandelt

Die endgültige Entziehung der Berufsberechtigung kann allerdings nur von der Österreichischen Ärztekammer ausgesprochen werden. Deren Disziplinaranwalt prüft die Causa derzeit, um über die Sanktionen zu entscheiden. Wann ein Ergebnis zu erwarten sei, konnte ein Kammer-Sprecher nicht beantworten.

Die betroffene Medizinerin soll in den vergangenen drei Jahren Krebs-Vorsorgeuntersuchungen bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) in Rechnung gestellt, ohne dass eine Befundung der Abstriche nachweisbar ist. Betroffen sind demnach 826 Frauen. Die WGKK hat den Vertrag mit der Gynäkologin inzwischen gekündigt.

(APA)

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