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Was hinter dem Streit um Assanges Auslieferung steckt

Haftbefehl in Schweden gegen Wikileaks-Gründer wegen Sexualdelikten.
Haftbefehl in Schweden gegen Wikileaks-Gründer wegen Sexualdelikten. ©EPA
WikiLeaks-Gründers Julian Assange wehrt sich gegen seine Auslieferung von Großbritannien nach Schweden. In dem skandinavischen Land werden ihm Sexual-Delikte zur Last gelegt.

Er soll im Sommer 2010 mit zwei Frauen gegen deren Willen ungeschützten Sex gehabt haben. Assange argumentiert, in Schweden erwarte ihn kein fairer Prozess. Unter Umständen könnte er von dort auch in die USA überstellt werden, wo er fürchten müsse, wegen der Veröffentlichung zahlreicher Geheimdokumente zum Tode verurteilt zu werden.

* Ausgangspunkt der Ermittlungen in Schweden sind Aussagen zweier Schwedinnen, Frau A. und Frau W.. Demnach gab Frau A. an, Assange habe versucht, mit ihr am 14. August 2010 Sex ohne Kondom zu haben. Schließlich habe er aber doch ein Präservativ verwendet und beide hätten in beiderseitigem Einverständnis Sex gehabt. Frau A. zufolge sei das Kondom jedoch gerissen oder von Assange aufgerissen worden.

Am 18. August soll sich Assange Frau A. zufolge zudem vor ihr entblößt und an ihr gerieben haben. Die schwedischen Behörden sehen darin eine vorsätzliche Belästigung.

Frau W. sagte aus, sie habe am 17. August mit Assange Sex gehabt. Beide seien damit einverstanden gewesen. Assange habe zunächst ein Kondom benutzt. Später habe er jedoch ungeschützten Sex mit ihr gehabt, als sie geschlafen habe.

Frau W.s Bruder hat ausgesagt, seine Schwester habe sich zunächst nicht an die Behörden wenden wollen, wenn Assange sich auf Geschlechtskrankheiten testen lasse. Ein Freund der beiden Frauen sagte zudem aus, diese hätten zunächst keine Anzeige gegen Assange beabsichtigt.

* Es soll nach Angaben von Assanges Anwälten SMS-Mitteilungen geben, die die Darstellungen der Frauen fragwürdig erscheinen lassen. Darin hätten sie Interesse gezeigt, sich von einer Boulevard-Zeitung bezahlen zu lassen.

* Assange hat die Vorwürfe als Schmutzkampagne zurückgewiesen. Die schwedischen Behörden und Personen aus dem Umfeld der beiden Frauen weisen das wiederum zurück: Die Vorwürfe seien nicht politisch motiviert. Niemand, insbesondere nicht die US-Regierung, habe Druck auf sie ausgeübt oder sie in irgendeiner Weise beeinflusst.

* Die schwedischen Behörden haben von sexueller Nötigung, sexueller Belästigung und Vergewaltigung gesprochen. Der Vergewaltigungsvorwurf unterteilt sich im schwedischen Recht in drei Stufen, was die Schwere der Tat angeht. Die niedrigste trifft auf die Vorwürfe zu, denen sich Assange ausgesetzt sieht. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu vier Jahre Gefängnis.

(APA)

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