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Vizekanzler Strache gegen Denkverbote und Einschränkung der Personenfreizügigkeit

Nach dem EU-Besuch räumt Strache (FPÖ) ein, auch über nicht positive Entwicklungen sprechen zu wollen.
Nach dem EU-Besuch räumt Strache (FPÖ) ein, auch über nicht positive Entwicklungen sprechen zu wollen. ©APA/Roland Schlager
Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) behauptet nach dem Besuch in der EU-Kommission, dass es möglich sein müsste, über nicht positive Entwicklungen zu sprechen. Strache hat "keine Einschränkung der Personenfreizügigkeit angeregt oder gefordert." Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) unterstützt ihn dabei.

Er habe im Rahmen einer EU-Diskussion festgestellt, dass es Entwicklungen in der Europäischen Union gebe, “auf die wir stolz sind und die gut sind”. Aber es gebe auch da und dort – vor allem im medizinischen Bereich – das Problem, dass “Personal aus Osteuropa abgezogen wird und so eine dramatische Ausdünnung stattfindet und kaum mehr Ärzte und Pflegekräfte in Osteuropa” seien, weil die anderen Staaten die “Qualifizierungsstruktur abziehen, zum Nachteil anderer Länder”.

Strache und Kurz wollen bei Fehlentwicklungen gegensteuern

Wobei Strache konzedierte, dass “auch zum Teil wir versagt haben, weil wir zu wenig ausgebildet haben”. Es gehe um diese Problemstellungen. “Das heißt nicht, dass wir ein Ergebnis haben und am Ende irgendeine Forderung erhoben haben, schon gar nicht ich”, so der Vizekanzler. “Aber wir müssen nachdenken, wie man da und dort Dinge besser gestalten kann”.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) erklärte, es gebe bei der Personenfreizügigkeit “nicht viel zu ergänzen”. Im Zweifelsfall reiche ein Blick ins Arbeitsprogramm der Regierung. Kurz unterstützte Strache, dass “dort, wo Fehlentwicklungen stattfinden, natürlich gegengesteuert werden muss”. Es gebe ein großes Interesse, dass Menschen zu uns kommen, um ihren Beitrag am Arbeitsmarkt zu leisten, aber nicht aus unserem Sozialsystem finanziert werden. Menschen, die hier arbeiten wollen, sollten dies natürlich tun können. “Aber wir stehen nicht zur Verfügung, dass jemand in Österreich auf Kosten der Steuerzahler von der Allgemeinheit lebt, ohne vorher Beiträge erbracht zu haben.”

(APA/Red.)

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