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Verbranntes Mordopfer: U-Haft über Verdächtigen verhängt

Der Fundort der Leiche bei Nickelsdorf
Der Fundort der Leiche bei Nickelsdorf ©APA
Über den Verdächtigen im Fall der ermordeten und in Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) verbrannten Lydia D. ist am Mittwochvormittag die Untersuchungshaft verhängt worden. Laut Staatsanwaltschaft gebe es Hinweise auf eine Nahbeziehung zum Opfer.
Ermittlungen schwierig
Mordopfer ist aus Wien

Das teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Theresia Schneider-Ponholzer, mit. Als Haftgründe wurden Flucht- und Verdunkelungsgefahr genannt.

Aufgrund der Beweislage gehe man davon aus, dass es eine Nahbeziehung zwischen Täter und Opfer gegeben habe. Außerdem gebe es Hinweise darauf, dass der Verdächtige, ein 58-jähriger Österreicher mit argentinischen Wurzeln und die 72-jährige Pensionistin am Tag der Tat in Kontakt gewesen sein.

Zurückhaltend gab man sich am Mittwoch seitens der Behörden im Fall Lydia D. weiterhin bezüglich eines Motivs. Medienberichten zufolge soll die 72-jährige Frau vor ihrem Verschwinden von einer Bank Geld abgehoben haben. “Objektive Anhaltspunkte, die über Spekulationen hinausgehen, gibt es derzeit nicht”, sagte Theresia Schneider-Ponholzer von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt zur APA.

Dass sich das Opfer und der Verdächtige kannten, gehe aus der bei der Pensionistin gefundenen Korrespondenz hervor. In die Indizienkette, die zur Verhängung der Untersuchungshaft über den 58-jährigen Verdächtigen führte, reiht sich auch das Obduktionsergebnis. Demnach gab es eine massive Gewalteinwirkung gegen den Schädel von Lydia D. Danach wurde die Pensionistin angezündet.

Die an der Leiche sichergestellten biologischen Spuren werden nun einer DNA-Analyse unterzogen. Mit Ergebnissen wird in einigen Wochen gerechnet. Mit der Verhängung der U-Haft begann eine 14-tägige Frist zu laufen. Danach findet eine Haftprüfungsverhandlung statt.

Den Tatort könne man noch nicht genau eingrenzen. Naheliegend sei jedoch, dass er sich im Nahbereich des Fundortes befinde. Ein Geständnis gibt es laut Staatsanwaltschaft nicht. Der 58-Jährige habe vor der Untersuchungsrichterin von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, nicht auszusagen, so Schneider-Ponholzer.

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