17. Oktober 2012 15:58; Akt.: 17.10.2012 15:58

Urteil im Küssel-Prozess fällt frühestens im Jänner 2013

Frühestens im Jänner 2013 wird es ein Urteil im Küssel-Prozess geben. Frühestens im Jänner 2013 wird es ein Urteil im Küssel-Prozess geben. - © APA
Erst im kommenden Jahr wird ein Urteil im Wiederbetätigungsprozess gegen Gottfried Küssel und seine Mitangeklagten Felix B. sowie Wilhelm A. fallen. Das hat der Schwursenat des Wiener Landesgerichts am Mittwochnachmittag beschlossen.

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Inklusive der Urteilsverkündung sind nun drei weitere Verhandlungstage, am 7. November sowie am 9. und 10. Jänner 2013, anberaumt. Küssel und den beiden anderen Beschuldigten wird vorgeworfen, die Neonazi-Homepage “Alpen-donau.info” sowie das dazugehörige Forum “alinfodo.com” betrieben zu haben.

Prozess geht am 7. November weiter

Am 7. November soll nun der deutsche Partner des Drittangeklagten Wilhelm A. per Videokonferenz einvernommen werden. Ob das so stattfindet, bleibt abzuwarten: Der Zeuge könnte sich, so die Vermutung von Prozessbeteiligten, der Aussage entschlagen. Darüber hinaus hat der Staatsanwalt die Einvernahme zweier weiterer Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) beantragt. In einem Fall handelt es sich um eine neuerliche Einvernahme, was Küssels Verteidiger Michael Dohr heftig kritisierte. Er behielt sich weitere Beweisanträge vor. Bei diesen Einvernahmen geht es um die inhaltliche Auswertung des bei den Angeklagten sichergestellten Materials.

Urteil erst 2013 möglich

Am 9. Jänner wird der IT-Sachverständige sein Gutachten präsentieren. Er will weitere Untersuchungen zur Nachvollziehbarkeit der technischen Auswertung des BVT durchführen. Der 10. Jänner ist für Verlesungen, die Schlussplädoyers und die Urteilsverkündung reserviert. Detail am Rande: Die Verhandlungspause zwischen 7. November und 9. Jänner übersteigt eigentlich die zulässige Frist von zwei Monaten zur Fortführung einer Verhandlung. Die Verteidiger erklärten unisono, auf Anträge zur Neuverhandlung wegen Fristablaufs verzichten zu wollen. (APA)



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