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Urteil im Fall Kührer: Es bleibt bei lebenslanger Haft für Michael K.

Michael K. beim Prozess in Korneuburg
Michael K. beim Prozess in Korneuburg ©VIENNA.AT
Endgültige Entscheidung im Mordfall Julia Kührer: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Geschworenengerichtes zurückgewiesen. Der Angeklagte Michael K. war in einem spektakulären Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
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Die Berufung über die Strafe im Fall Julia Kührer wurde dem Oberlandesgericht weitergeleitet, teilte das Landesgericht Korneuburg am Mittwoch in einer Aussendung mit.

Das Urteil: Lebenslange Haft wegen Mordes

Der Angeklagte (51) war am 26. September in Korneuburg des Mordes an der zum Todeszeitpunkt 16-Jährigen schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Geschworenen entschieden diesbezüglich mit 7:1 Stimmen.

Der Fall Julia Kührer

Auf dem Grundstück des Ex-Videothekbesitzers war im Juni 2011 die verbrannte Leiche der fünf Jahre zuvor aus Pulkau im Weinviertel verschwundenen Julia Kührer – damals 16 – gefunden worden. Der Beschuldigte beteuerte, dem Mädchen nichts angetan zu haben.

Die Anklage hatte sich auf Indizien und Gutachten gestützt. Die Verteidigung hatte Nichtigkeit und Berufung im Urteil zum Fall Julia Kührer angemeldet.

(apa/red)

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