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Trauerfeier für Barbara Prammer voraussichtlich am 9. August in Wien

Prammer-Ableben: Staatsakt voraussichtlich am Samstag
Prammer-Ableben: Staatsakt voraussichtlich am Samstag ©APA/ROBERT JAEGER
Die Trauerfeier für die verstorbene Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) wird voraussichtlich am Samstag im Parlament in Wien stattfinden. Die genaue Planung wird am Montagnachmittag von der Präsidialkonferenz des Nationalrats besprochen.
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Die Beisetzung soll dem Vernehmen nach im engsten Familienkreis erfolgen. Im Online-Kondolenzbuch haben sich bereits rund 1.700 Personen eingetragen. Barbara Prammer ist am Samstag in Wien an den Folgen ihrer Krebserkrankung gestorben. Der im Amt verstorbenen Nationalratspräsidentin steht ein Staatsbegräbnis zu. Der dazu nötige Regierungsbeschluss ist bereits erfolgt, hieß es am Montag in der Parlamentsdirektion auf APA-Anfrage.

Offizielle Trauefeier vermutlich am 9. August

Ein fix vorgesehenes Prozedere gibt es für Staatsbegräbnisse nicht. Laut Parlamentsdirektion ist die Vorgehensweise jeweils mit der Familie zu klären. Zeitpunkt und Ablauf des Staatsaktes werden am Montag um 14.00 Uhr von den beiden verbleibenden Nationalratspräsidenten und den Klubobleuten der Parlamentsparteien besprochen. Dem Vernehmen nach dürfte die offizielle Trauerfeier am Samstag stattfinden, die Beisetzung soll danach im engsten Familienkreis erfolgen.

Vor der offiziellen Trauerfeier wird auch die Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, sich von der verstorbenen Politikerin zu verabschieden. Die Aufbahrung in der Säulenhalle des Parlaments beginnt zwei Tage vor dem Staatsakt – voraussichtlich also am Donnerstag. Während der Aufbahrung besteht auch die Möglichkeit der Eintragung in das Kondolenzbuch. Die Staatsspitze von Bundespräsident Heinz Fischer abwärts wird sich bereits am Dienstagvormittag in das Kondolenzbuch eintragen.

Ein Trauerportal für Prammer

Bereits seit gestern online ist das Online-Kondolenzbuch auf der Internet-Seite. Bis Montag 11.30 Uhr hatten dort bereits an die 1.700 Personen ihren Respekt für die verstorbene Politikerin bezeugt. Noch fixiert werden muss auch die Nationalrats-Sondersitzung zur Wahl von Prammers Nachfolger oder Nachfolgerin. Traditionsgemäß steht das Vorschlagsrecht für den Präsidenten oder die Präsidentin des Nationalrats der stärksten Fraktion, also der SPÖ zu. In der Regel erfolgt die Nominierung durch Parteivorstand und Präsidium sowie den Parlamentsklub. Zu möglichen Nachfolgern will sich die Partei vor der Trauerfeier nicht äußern.

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Neuwahl für Nationalratspräsident

Bis zur Wahl führt der Zweite Präsident Karlheinz Kopf (ÖVP) die Geschäfte, unterstützt vom Dritten Präsidenten Norbert Hofer (FPÖ). Prammers Nationalratsmandat steht laut der Reihung auf der oberösterreichischen Landesliste der SPÖ übrigens dem Metallergewerkschafter Walter Schopf zu. Er war bereits von 2002 bis Oktober 2013 im Parlament, ist aber nach der letzten Nationalratswahl ausgeschieden. Hinter Schopf gereiht ist die ebenfalls nach der Wahl ausgeschiedene Abgeordnete Sonja Ablinger.

Wer bekommt ein Staatsbegräbnis?

Die am Samstag verstorbene Nationalratspräsidentin Barbara Prammer wird ein Staatsbegräbnis bekommen. Anspruch auf ein solches Staatsbegräbnis haben nach Angaben der Präsidentschaftskanzlei neben dem Nationalratspräsidenten auch der Bundespräsident und der Bundeskanzler – also die drei ranghöchsten Politiker des Landes. Beschlossen muss es vom Ministerrat werden.

Ein Staatsbegräbnis besteht grundsätzlich aus drei Elementen: Zunächst ist eine öffentliche Aufbahrung vorgesehen. Diese wird im Falle Prammers in der Säulenhalle des Parlaments stattfinden. Danach gibt es einen öffentlichen Staatsakt, wobei der Ablauf diese Trauerfeier mit der Familie abgestimmt wird. Auch die Beisetzung als drittes Element wird eng mit der Familie abgestimmt. Im Falle Prammers soll sie im engsten Familienkreis stattfinden. Das letzte Staatsbegräbnis gab es 2004 für den knapp vor Ende seiner Amtszeit verstorbenen Bundespräsidenten Thomas Klestil.

Vorgesehen sind Staatsbegräbnisse, wenn ein Bundespräsident, Nationalratspräsident oder Kanzler im Amt verstirbt. Möglich sind sie allerdings auch nach Ende der Amtszeit, wie etwa bei Bruno Kreisky, der am 7. August 1990 im Rahmen eines Staatsbegräbnisses auf dem Wiener Zentralfriedhof zur letzten Ruhe gebettet wurde.

(APA)

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