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Tödlicher Wurf mit Bierflasche in Lokal in Wien-Favoriten: Verdächtiger aus U-Haft entlassen

Der Wurf mit der Bierflasche hatte tödliche Folgen.
Der Wurf mit der Bierflasche hatte tödliche Folgen. ©dpa/Sujet
Nach einem Wurf mit einer Bierflasche in einem Lokal in Wien-Favoriten, der einen 40-Jährigen im vergangenen Dezember das Leben gekostet hat, ist am Mittwoch der Flaschenwerfer aus der U-Haft entlassen worden.
Tödlicher Wurf mit Bierflasche

Das Wiener Straflandesgericht gab einem Enthaftungsantrag seines Verteidigers Normann Hofstätter Folge, der 23-Jährige durfte unter Auflagen das Gefängnis verlassen.

Das Landesgericht erteilte dem Mann die Weisung, an seiner bisherigen Adresse wohnen zu bleiben bzw. der Justiz eine allfällige Änderung seiner Anschrift bekannt zu geben. Zudem muss er sich eine Arbeit suchen und darf bis auf Weiteres keinen Alkohol konsumieren. Falls sich der 23-Jährige daran hält, bleibt er bis zum Abschluss der Ermittlungen auf freiem Fuß.

Mit Bierflasche in Favoriten geworfen

Der junge Mann war am 22. Dezember 2012 in einem Lokal mit einem 40-Jährigen in Streit geraten. Dabei ging es um eine Frau. Im Zorn schleuderte der 23-Jährige seinem Kontrahenten eine Bierflasche an den Kopf, der voll getroffen wurde. Der 40-Jährige blutete stark, lehnte jedoch Hilfe von Anwesenden und ärztlichen Beistand ab, obwohl der Wirt telefonisch die Rettung verständigt hatte. Als diese eintraf, hatte der Verletzte bereits das Lokal verlassen.

Der 40-Jährige ging allerdings nicht nach Hause, sondern suchte zumindest noch zwei weitere Gasthäuser auf, wo er in nicht unbeträchtlichem Ausmaß Alkohol konsumiert haben soll. Fünf Tage später wurde er von seiner Vermieterin tot in seiner Wohnung aufgefunden.

Gutachten zur Todesurache

Ein gerichtsmedizinisches Gutachten muss nun den genauen Todeszeitpunkt feststellen und vor allem klären, ob sich überhaupt die Kausalitätskette zwischen dem Treffer mit der Bierflasche und dem Todeseintritt schließen lässt.

Gegen den Verdächtigen wird von der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt.

(APA)

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