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Student in NÖ von Brücke gestürzt: Prozess um versuchten Mord

Bei dem Brückensturz erlitt der junge Mann schwere Verletzungen.
Bei dem Brückensturz erlitt der junge Mann schwere Verletzungen. ©A29/Zeininger Architekten
Im Kremser Prozess um einen Brückensturz im Zuge eines nächtlichen Raufhandels am 1. März sind die Geschworenen am Freitag mit einem umfangreichen Fragenkatalog in die Beratung geschickt worden. Staatsanwältin Kristen Sterlini hielt in ihrem Schlussvortrag an der auf versuchten Mord lautenden Anklage fest, während die Verteidigung des Studenten um einen Freispruch ersuchte.
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Die mit Eventual- und Zusatzfragen an die 20 Punkte umfassende Palette reichte von versuchter Tötung über absichtliche, vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung bis zur Überschreitung des Maßes der Verteidigung. Dazu kamen jeweils die Fragen nach dem die Zurechnungsfähigkeit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss.

Sterlini legte dar, dass der Angeklagte durch seine Handlung den möglichen Tod des Opfers in Kauf genommen habe. Keinesfalls handle es sich um Fahrlässigkeit – darauf hatten die Geschworenen im ersten Verfahren im August entschieden, worauf der Wahrspruch vom Richtersenat ausgesetzt worden war. Auch Nothilfe – dass der Student seinem am Boden liegenden Freund helfen wollte, Anm. – liege nicht vor. Die deshalb gewählte Verteidigung wäre “absolut unangemessen” gewesen, führte die Staatsanwältin aus, dass der Beschuldigte den 21-Jährigen gepackt, ans Geländer gedrückt, hochgehoben und drübergeworfen hätte.

Brückensturz: “Stoß im vollen Lauf”

Dem widersprach Rechtsanwalt Erich Gemeiner. Sein Mandant habe dem 21-Jährigen “im vollen Lauf” einen Stoß versetzt, sei nie zuvor auf dieser Brücke gewesen und nach eigenen Angaben stark betrunken. Von den fünf Beteiligten, die alle über den Durst getrunken hätten, würden widersprüchliche Aussagen zum Hergang vorliegen, nach dem Grundsatz “in dubio pro reo” sei der Angeklagte freizusprechen. Der Verteidiger hob auch hervor, dass der beste Freund des Verletzten nach dessen Sturz nicht zu allererst nach dem 21-Jährigen geschaut hatte, sondern mit dem Beschuldigten zu kämpfen begann. Sein Mandant habe niemanden verletzen oder gar töten wollen.

Das beteuerte auch der Angeklagte in seinem Schlusswort vor der Beratung. “Es tut mir extrem leid”, sagte er unter Tränen. Er danke den Schutzengeln, die dafür sorgten, dass der 21-jährige Waldviertler Student heute noch lebt und gesund ist. Er habe sein ganzes Leben noch vor sich, bat der 24-Jährige die Geschworenen, ihm zu ermöglichen, sein Leben fortführen zu können.

(APA)

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