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"Spritztour" ohne Führerschein in Wien: 23-Jähriger tötete Fußgänger - Prozess

Autofahrer tötete Fußgänger - Prozess in Wien
Autofahrer tötete Fußgänger - Prozess in Wien ©APA (Sujet)
Am Wiener Straflandesgericht muss sich ein 23-jähriger Wiener wegen  fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten.

Am Mittwoch hat ein 23-jähriger Wiener im Straflandesgericht zu verantworten. Er hatte am 25. März 2012 mit seinem Opel Astra beim Einbiegen von der Brünner Straße in die Weisselgasse in Wien-Floridsdorf einen Fußgänger übersehen. Der Autolenker besaß zum Unfallzeitpunkt keinen Führerschein. Darüber hinaus war der junge Arbeiter erst zwei Tage vor dem Unglück von der Polizei wegen Schnellfahrens ohne Lenkerberechtigung erwischt worden.

Autofahrer tötete Fußgänger – Prozess in Wien

Der 82 Jahre alte Passant, der sich gerade in einem nahe gelegenen Eissalon ein Eis gekauft hatte, überlebte den Zusammenstoß mit dem Auto nicht. Er starb einige Tage später an einer Lungenembolie, nachdem er mit einer starken Gehirnerschütterung, einem Oberschenkelhalsbruch und Blutergüssen ins Spital gebracht worden war.

Der Angeklagte hatte sich im Februar in einer Fahrschule eingeschrieben und zum Zeitpunkt des Unfalls acht Fahrstunden absolviert. Obwohl ihm damit rund die Hälfte der nötigen Praxis und auch noch etliche Theorie-Stunden fehlten, um überhaupt zur Führerschein-Prüfung antreten zu können, unternahm er bereits regelmäßig “Spritztouren” mit seinem Pkw. Selbst die vorangegangene Polizei-Kontrolle hielt ihn nicht davon ab, sich weiter ans Steuer zu setzen.

“Ich hab’ da in die Straße reingeschaut. Da war keiner”

“Ich hab’ mich so auf dieses Auto gefreut. Ich hab’ mir dieses Auto selber geleistet. Es war mein erstes Auto. Ich wollte eine Runde damit fahren”, erklärte der 23-Jährige auf Befragen von Richter Thomas Kreuter. Dass er bei einem Abbiegemanöver einen vorschriftsmäßig die Straße überquerenden Fußgänger übersah, konnte sich der 23-Jährige nicht erklären: “Ich hab’ da in die Straße reingeschaut. Da war keiner.” Nach einigen Sekunden habe er “ein Geräusch gehört. Dann ist er schon auf der Windschutzscheibe gelegen.”

Augenzeugen gaben in der Verhandlung an, der Fahrzeuglenker sei “mit quietschenden Reifen” in die Kreuzung eingebogen. Eine Frau betonte, sie habe aus dem Fahrzeuginneren auch laute Musik vernommen. Der Richter beschloss, zur Feststellung des genauen Unfallhergangs ein ergänzendes Sachverständigen-Gutachten eines Verkehrstechnikers einholen. Es wurde daher auf unbestimmte Zeit vertagt.

(Red./APA)

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