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SPÖ: Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten noch vor NR-Wahl

Sozialminister Stöger übermittelte einen Gesetzesentwurf zur Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten an Mahrer.
Sozialminister Stöger übermittelte einen Gesetzesentwurf zur Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten an Mahrer. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die SPÖ möchte noch vor der Nationalratswahl Arbeiter und Angestellte rechtlich gleichstellen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am Freitag von Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) an Wirtschaftsminister Harald Mahrer übermittelt.

Die SPÖ unternimmt mitten im Wahlkampf einen Anlauf, Arbeiter und Angestellte rechtlich gleichzustellen. Anlass ist das Wahlprogramm von ÖVP-Spitzenkandidat Sebastian Kurz, er fordert darin: “Arbeiter und Angestellte endlich gleichstellen”. Mahrers Pressesprecherin wollte den Entwurf auf APA-Anfrage nicht kommentieren. Die SPÖ drängt auf einen Ministerratsbeschluss bei der nächsten Regierungssitzung kommenden Mittwoch. Ohne Begutachtung des Gesetzestextes wäre eine Umsetzung im Parlament noch vor der Nationalratswahl am 15. Oktober möglich. “Unsere langjährige Forderung zur Gleichstellung ist jetzt endlich auch von der Volkspartei übernommen worden. Das können wir sofort umsetzen. Jetzt liegt es an Sebastian Kurz, ob er Inhalte umsetzen will, die den Menschen wirklich nützen, oder ob er bei oberflächlichen Ankündigungen bleiben will”, machten Stöger und Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner in einer Aussendung Druck auf die ÖVP.

Arbeiter bisher rechtlich benachteiligt

Arbeiter sind in einigen Punkten, etwa bei Kündigungsfristen und -terminen, gegenüber Angestellten benachteiligt. Der Gesetzesentwurf sieht die Gleichstellung in drei Bereichen vor: Bei den Dienstverhinderungsgründen, den Kündigungsmodalitäten und bei der Entgeltfortzahlung im Krankenstand. Bei Kündigungen sollen nach Vorstellung der SPÖ-Minister für Arbeiter künftig dieselben, längeren Kündigungsfristen gelten wie für Angestellte. Was die Entgeltfortzahlung im Krankenstand betrifft, soll das einfachere System der Arbeiter für Angestellte übernommen werden. Zudem sollen kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern bei der Entgeltfortzahlung über die AUVA entlastet werden und Selbstständige früher Anspruch auf Krankengeld haben.

Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten besteht seit 1921

Im österreichischen Arbeitsrecht wird seit 1921 zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden, Arbeiter bekommen einen Lohn, Angestellte ein Gehalt. Außerdem gelten unterschiedliche Kollektivverträge. Arbeiter ist meist, wer vorwiegend körperliche Arbeit leistet, beispielsweise Handwerker, Kellner oder Friseure, Angestellte wiederum arbeiten meist in Büros. Österreichweit gibt es rund 1,4 Millionen Arbeiter und 2 Millionen Angestellte.

Gleichstellung jahrelange Forderung der Gewerkschaften

Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten im Arbeitsrecht ist eine jahrelange Forderung der Gewerkschaften, entsprechend erfreut zeigten sich ÖGB-Chef Erich Foglar, Pro-Ge-Vorsitzender Rainer Wimmer und Arbeiterkammer-Präsident Rudolf Kaske vom SPÖ-Vorstoß. Für Wolfgang Katzian von der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) wäre es ein wichtiger erster Schritt zur Schaffung eines modernen Arbeitsrechts, eine Nivellierung nach unten dürfe es aber nicht geben. Auch die NEOS begrüßten die Initiative, verlangten aber, die AUVA aus dem Spiel zu lassen und dass die Kündigungsfristen von der gesetzlichen Regelung abweichen dürfen.

APA/Red.

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