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Spekulationsverbot für Wien: Landesregierung fixierte Beschluss

Das Spekulationverbot ist nun für Wien fixiert.
Das Spekulationverbot ist nun für Wien fixiert. ©APA
Während auf Bundesebene in punkto Länderfinanzen noch gerungen wird, hat die Bundeshauptstadt nun die 15a-Vereinbarung in einen eigenen Gesetzestext gegossen. SPÖ und Grüne haben im Stadtsenat das Spekulationsverbot für Wien beschlossen.
Koalition brauch Grüne für Spekulationsverbot

Dieser wurde am Dienstag von der Landesregierung “mit großer Mehrheit” beschlossen, wie Bürgermeister Michael Häupl und Finanzstadträtin Renate Brauner (beide S) in einer Pressekonferenz mitteilten. Nur die FPÖ stimmte dagegen.

Die zwischen Bund und Ländern ausverhandelte 15a-Vereinbarung sieht u.a. eine risikoaverse Finanzgebarung von Gebietskörperschaften und Richtlinien für das Risikomanagement vor. Weiters dürfen Derivate nur mehr mit entsprechendem Grundgeschäft abgeschlossen werden, Fremdwährungskredite darf es keine mehr geben. Da die Opposition dem Gesetz (noch) nicht zugestimmt hat, konnte auf Bundesebene das Spekulationsverbot nicht in den Verfassungsrang gehoben werden. Das Wiener Landesgesetz hat die zum jetzigen Zeitpunkt fest stehenden Eckpunkte der Vereinbarung für ihren Gesetzesentwurf übernommen.

Spekulationsverbot in Wien: Ab 1. Oktober

In Kraft treten soll es frühestens mit 1. Oktober, wie im Regelwerk festgehalten wurde. Laut Brauner gibt es immer noch die theoretische Möglichkeit, dass es auf Bundesebene zu einer anderen Regelung kommt: “Und da wollen wir flexibel genug sein, dass wir das Gesetz im Laufe des Prozesses noch anpassen können.”

Gültig werden die Regeln für die Stadt sowie auch für jene städtischen Unternehmen sein, die nicht privatwirtschaftlich agieren. Dazu zählen zum Beispiel der Krankenanstaltenverbund, der Fonds Soziales Wien, das Wien Museum aber auch die Vereinigten Bühnen Wien, die von der Stadt Zuschüsse erhalten. Nicht betroffen ist zum Beispiel die Wien Energie, wo Derivatgeschäfte zur Risikoabsicherung abgeschlossen werden.

Schweizer Franken abzahlen

Was Brauner einmal mehr klarstellte: Die Stadt Wien selbst hat keine Derivat- oder Absicherungsgeschäfte. Sehr wohl gibt es hingegen Fremdwährungskredite. Derzeit laufen 36 Prozent der städtischen Darlehen in Schweizer Franken. Seit dem Frühjahr 2011 wird von einer Neuverschuldung in dieser Währung abgesehen, da sie ins Gerede gekommen war bzw. es Kritik von der Opposition gab. Die Frankenkredite wurden bisher jedoch nicht aufgelöst, sondern vielmehr rolliert – sprich erneuert -, um keine Währungsverluste zu realisieren.

Nun müssen sie laut Gesetzesentwurf bis 2016 getilgt werden. Dafür wird bis Ende des Jahres ein Abbauplan vorgelegt, wurde angekündigt. Es kann aber von einer Tilgung unter einer Voraussetzung abgesehen werden: “Wenn sich herausstellt, dass es bis Ende 2016 wirtschaftlich nicht möglich ist, dann werden wir die Möglichkeit der Verlängerung auch nutzen”, stellte Brauner klar.

Bei Verstößen des Spekulationsverbot

Änderungen wird neu präsentierte Gesetzvorschlag für das städtische Finanzmanagement bringen. So wird dort zum Beispiel ein EDV-unterstütztes Liquiditätsmanagement implementiert. Ein Prototyp befindet sich bereits in der Testphase, bis Anfang 2014 sollte er einsetzbar sein. Mit diesem System kann dann die Liquiditätsplanung für ein Jahr vorgenommen werden. Das war bisher nicht möglich, da es dafür keine Instrumente gab.

Was die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen das Spekulationsverbot betrifft: Für die Länder gebe es diese nur, wenn die Regelung eine verfassungsmäßige Grundlage habe, so Brauner. Hausintern, also im Rathaus, dürfte es nach “menschlichem Ermessen” keine Verstöße geben, denn: “Jemand alleine darf gar nicht über eine spekulative Veranlagung entscheiden.”

(APA)

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