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Skurriler Raub-Prozess: Maskierter erbeutete in Wiener Apotheke Antibiotika

Der Räuber hatte es auf Antibiotika abgesehen
Der Räuber hatte es auf Antibiotika abgesehen ©BilderBox.com (Sujet)
Am Donnerstag ist im Wiener Straflandesgericht ein höchst skurriler Prozess über die Bühne gegangen. Ein 22-Jähriger musste sich vor einem Schöffensenat verantworten, weil er zwei Mal eine Apotheke in Wien-Rudolfsheim überfallen haben soll - wobei es ihm nicht um Geld ging.

Der Täter hatte es nicht etwa auf Bargeld oder ein gängiges Suchtmittel-Präparat abgesehen. Er war auf Antibiotika scharf.

Bei zwei Überfällen Antibiotika gefordert

Sowohl am 13. Oktober 2014 als auch am 10. Jänner 2015 stürmte ein mit einer Sturmhaube maskierter Mann in die Apotheke und wollte gewaltsam die Herausgabe eines Antibiotikums erzwingen. Die Pharmazeutin konnte ihn daran hindern, worauf sich der Unbekannte aus der Kassenlade bediente und 160 Euro erbeutete. Knapp drei Monate später tauchte derselbe Mann wieder auf und nahm mit Gewalt ein Antibiotikum im Wert von 19,25 Euro an sich.

22-Jähriger fiel in Apotheke negativ auf

Der Verdacht fiel auf den 22-Jährigen, weil dieser kurz vor dem ersten Raub in derselben Apotheke negativ in Erscheinung getreten war. Zur Behandlung einer Geschlechtskrankheit hatte er ein Rezept vorgelegt, das nach Ansicht der Angestellten eine Fälschung war. Er wurde abgewiesen. Der junge Mann soll daraufhin sehr ausfällig geworden sein, regelrecht getobt haben und nach Darstellung der Apothekerin wenig später maskiert vorbeigekommen sein. Sie vermeinte, den 22-Jährigen an dessen Stimme sowie an der Bekleidung wieder erkannt zu haben.

Der bisher gänzlich unbescholtene Angeklagte versicherte, er sei es nicht gewesen. Sein Verteidiger verwies auf eine Erbschaft, die der junge Mann gemacht habe. Außerdem sei sein Mandant nicht süchtig, sodass auch Beschaffungskriminalität nicht infrage komme: “Das Motiv, einen Raub zu begehen, fällt flach.” Der Anwalt bezweifelte auch, dass man jemanden an der Stimme wieder erkennen könne.

Prozess: Freispruch für Wiener

Die Apothekerin blieb als Zeugin bei ihrer Darstellung, dass sie den Angeklagten für den Täter halte. Die Beweislage reichte dem Senat allerdings nicht für eine Verurteilung aus. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab dazu vorerst keine Erklärung ab.

(apa/red)

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