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Sexueller Missbrauch: Prozess gegen 50-Jährigen in Korneuburg erneut vertagt

Der Prozess in Korneuburg wurde wieder vertagt
Der Prozess in Korneuburg wurde wieder vertagt ©APA (Sujet)
Jener Prozess gegen einen 50-jährigen Mann am Landesgericht Korneuburg, bei dem es um sexuellen Missbrauch von Unmündigen geht, ist am Montag auf 25. April vertagt worden, weil ein Zeuge nicht erschienen war.
Prozessbeginn in Korneuburg

Das von der Verteidigung beantragte psychologische Gutachten ergab, dass drei mutmaßliche Opfer aussagefähig und glaubhaft sind. Die Glaubhaftigkeit der Aussagen einer weiteren Zeugin sei hingegen mangelhaft.

Anklage: Missbrauch dreier Kinder aus der Nachbarschaft

Der gebürtige Deutsche, der seit Sommer 2015 in U-Haft sitzt, musste sich vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Franz Furtner verantworten, weil er sich an Unmündigen, davon drei Geschwister aus der Nachbarschaft, vergangen haben soll. Bei Verhandlungsbeginn am 8. Februar hatte der Angeklagte die Vorwürfe bestritten und sich nicht schuldig bekannt. Der 50-Jährige blieb am Montag dabei.

Die Sachverständige führte zu Beginn der Verhandlung aus, dass bei keinem der vier Kinder als Zeugen eine psychische Erkrankung vorliege, alle seien aussagefähig. Der 13-jährige Bursche sei im Verhalten sehr auffällig, eine Störung des Sozialverhaltens bedeute aber keine Einschränkung der Aussagefähigkeit. Bei einer weiteren Zeugin (11) ist laut Gutachten die Aussagefähigkeit prinzipiell gegeben, aber die Glaubhaftigkeit mangelhaft. Sie zeige die Tendenz, “Erfundenes zu ihren Aussagen dazuzumischen”, sagte die Sachverständige.

Prozess ohne Öffentlichkeit in Korneuburg

Außerdem wurde eine Video-Aufnahme von der kontradiktorischen Einvernahme der Elfjährigen abgespielt. Die Öffentlichkeit war währenddessen vom Prozess ausgeschlossen.

Verteidigerin Katrin Ehrbar hatte für Montag die Einvernahme von zwei weiteren Zeugen beantragt, einer der beiden war allerdings nicht erschienen. Zur Einvernahme dieses Mannes wurde der Prozess erneut vertagt.

Anklage gegen 50-Jährigen

Laut Anklage hatten die Übergriffe – von Berührungen der Mädchen bis zum Analverkehr, dem ein heute 13-Jähriger ausgesetzt war – von Herbst 2013 bis Juli 2015 stattgefunden. Der Angeklagte, der wie die Mutter der Kinder Hausmeister in einer Wohnanlage im südöstlichen Wiener Umland war, habe es ausgenützt, dass die Kinder wiederholt bei ihm und seiner Lebensgefährtin übernachteten. Zu einem Vorfall sei es im Haus des Mannes in der Slowakei gekommen. Den Kindern habe der Beschuldigte eingeschärft, nichts zu erzählen. Als sich der Bub Anfang Juli 2015 seinem Vater anvertraute, flog die Causa durch die folgende Anzeige auf.

(apa/red)

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